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Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen: MDS-Bericht sieht weiteren Handlungsbedarf

21.01.201518:54 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat am 14.01.2015 seinen 4. Qualitätsbericht 2014 vorgelegt 1) - und darin u.a. herausgestellt, dass sich die Qualität der Pflege gegenüber früheren Berichten (2005, 2007 und 2012) gebessert habe, aber gleichwohl weiterhin über erhebliche Pflegemängel zu informieren sei. Dazu einige kurze Hinweise aus der Pressemitteilung des MDS vom 14.01.2015.



Dekubitusprophylaxe: 43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen: Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor.
Schmerzmanagement und -erfassung: Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor.
Sonstiges: Weitere Hinweise im 4. MDS-Bericht betreffen Fehler in der Medikamentenversorgung, Wundversorgung, Sturzvermeidung, Vermeidung von Kontrakturen, Inkontinenzversorgung, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und Hygienemanagement.
Verschiedene Versorgungsstrukturen, wie z.B. medizinische Netzwerke, Hausbesuche der Ärzte, Polypharmazie und Palliativpflege werden überhaupt nicht näher behandelt.

Konkrete Hinweise zu den unzureichenden Stellenschlüsseln in den Pflegeeinrichtungen fehlen vollständig. Daher ist der Hauptknackpunkt der mangelhaften Zuwendung durch entsprechend qualifiziertes Personal ausgeblendet. Es wird daher auch nicht weiter ausgeführt, dass das Pflegepersonal aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel die pflegerischen Verrichtungen nur unvollkommen wahrnehmen kann. Nur vage werden Zusammenhänge von personellen Zuwendungsmöglichkeiten und Pflegeergebnissen angedeutet. Die Aufgabe des MDS wird offensichtlich darin gesehen, den Personalbestand allein an den vorgegebenen Stellenplänen zu bemessen. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass die vorhandenen Personaldecken nur dazu ausreichen, etwa 70% der pflegerischen und sonstigen Verrichtungen, ausgerichtet am Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) und den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen (Pflegestandards usw.), zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wahrzunehmen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist, wie auch in anderen Zusammenhängen wiederholt erklärt wurde, der Auffassung, dass die aufgezeigten Pflegemängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich abgestellt gehören.

Dazu erscheint es vorrangig geboten, eine „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ auf den Weg zu bringen, die in der Lage ist, die strukturellen Unzulänglichkeiten in den Gesundheits- und Pflegesystemen konsequent auflösen. Dazu liegen dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Vorschläge vor, die nur umgesetzt gehören. Auf das diesbezügliche Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, am 13.05.2014 beim Neusser Pflegetreff dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben, wird verwiesen. 2)

Diesbezüglich werden sich weitere Erörterungen beim Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 ergeben. 3)

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert seit Jahren auf der Grundlage eines noch zu schaffenden Personalbemessungssystems eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals. Ohne solche personellen Verbesserungen wird es bei noch so vielen Prüfungen und Qualitätsberichten keine entscheidenden Veränderungen geben. Die Pflegeeinrichtungen haben sich im Übrigen auf das Prüfsystem, das weitgehend auf die Dokumentation abstellt, gut eingerichtet. Mittlerweile gibt es daher fast ausnahmslos beste Pflegenoten. 4)

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht, trotz des in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes, nach all dem dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, aus den getroffenen Feststellungen die notwendigen Folgerungen zu ziehen und damit zu veranlassen, dass die pflegerische und sonstige Betreuung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in allen Fällen gewährleistet werden kann, so, wie es u.a. der § 11 SGB XI erwarten lässt:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

1) http://www.mds-ev.de/Qualitaetsbericht%20des%20MDS.htm
2) „Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014.“ > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
3) viewtopic.php?f=7&t=20569
4) Das Sozialgericht Münster sprach vor Jahren im Zusammenhang mit dem „Pflege-TÜV“ von einer Täuschung der Verbraucher und Rechtswidrigkeit.

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