(openPR) Der Zweite Bericht des MDS zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege liegt vor und die Ergebnisse sind niederschmetternd. „Wir haben in einer Reihe von Pflegeheimen nach wie vor Riesenprobleme“, räumte MDS-Geschäftsführer Peter Pick ein und fügte hinzu: „Es herrschen katastrophale Zustände: Dort ist Pflege gesundheitsgefährdend.“
Quelle: Fokus Online >>> http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheitspolitik/pflege_aid_131253.html
Anmerkung (L. Barth):
Der MDS hat für heute um 11 Uhr eine Pressekonferenz vorgesehen, auf der der Zweite Bericht zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege präsentiert wird. Trotz aller Qualitätsoffensiven und nationalen Pflege(Experten)standards wird speziell dem Alterspatienten keine ausreichende Pflege zuteil und es dringend an der Zeit, hier einschneidende Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn mit Blick auf die verschiedenen Versorgungssektoren sicherlich zu differenzieren ist, dürfte erneut der Zweite Bericht des MDS belegen, dass trotz aller Emanzipations- und Professionalisierungsbemühungen in der Pflege erhebliche Qualitätsdefizite zu beklagen sind. Die Pflege mag als Berufsgruppe durchaus „bereit sein, mehr Verantwortung“ zu übernehmen, aber allein die Bereitschaft hierzu dürfte wohl kaum ausreichend sein. Die beklagenswerte Zustände rechtfertigen keinen Vertrauensbonus und es wird m.E. ein Umdenken erforderlich sein: Es geht nicht (!) darum, sich dem ärztlichen Vorbehalt zu entziehen, sondern diesen vielmehr insbesondere in stationären Alteneinrichtungen zu stärken. In diesem Sinne plädiere ich nachhaltig für eine Einbindung des Hausarztes resp. des (angestellten) Heimarztes in die Betreuung eines mulimorbiden Alterspatienten. Professionalisierungsbemühungen erweisen sich dort als Illusion, wo über Jahre hinweg katastrophale Zustände zu beklagen sind. Leitbilder stationärer Einrichtungen, die die menschenwürdige Pflege umschreiben, bleiben solange sprachsoziologische Leerformeln und Worthülsen, wie eben nicht eine lege artis Pflege erbracht wird. Wir sind es dem Alterspatienten „schuldig“. Auch wenn es eine beachtliche Zahl von Pflegeeinrichtungen gibt, die qualifizierte Pflege erbringen, scheint es hier im Interesse der Patientensicherheit des Alterspatienten geboten, endlich den wohlmeinenden, aber wie sich gezeigt hat, durchaus trügerischen Worten entsprechende „Taten“ folgen zu lassen: Der Gesetzgeber ist aufgefordert, für eine stärkere Einbindung der Ärzteschaft bei der behandlungspflegerischen Betreuung des Alterspatienten Sorge zu tragen! Der von einem behandlungspflegerischen Fehlschlag betroffener Alterspatient wird es dem Gesetzgeber danken!