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Mindestlohn? Sozialer Bumerang

29.12.201418:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mindestlohn? Sozialer Bumerang
Selbständigen-Präsident Brauner kritisiert das Mindestlohngesetz.
Selbständigen-Präsident Brauner kritisiert das Mindestlohngesetz.

(openPR) Die SPD feiert die Einführung des Mindestlohns als sozialpolitische Errungenschaft. Dabei ist der Mindestlohn unsozial und benachteiligt vor allem die Menschen, für die das Gesetz eigentlich gemacht wurde. Jugendliche aus bildungsfernen Familien, Minijobber, Handwerker und kleine Unternehmen sind die Verlierer des Mindestlohngesetzes. Dies machte der Bund der Selbständigen (BDS) Deutschland bei einem Gespräch mit Sozialstaatssekretärin Anette Kramme (SPD) deutlich.



Ein Lohn von 8,50 Euro ist aus Sicht des BDS für die meisten Betriebe kein wirkliches Problem. Was aber mit dem Mindestlohngesetz durch die Hintertüre kommt, schafft Langzeitarbeitslose, Altersarmut und benachteiligt sozial Schwache und die kleinen Betriebe. Hier hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Eigentor geschossen, lässt der Präsident des Bundes der Selbständigen Deutschland, Ingolf F. Brauner, die Staatssekretärin wissen.
691 Euro, das ist nach Angaben der IHK Berlin der Durchschnittverdienst eines Lehrlings in den alten Bundesländern im ersten Ausbildungsjahr. Ab dem 01.Januar 2015 verdienen Menschen dank des Mindestlohns mindestens 1360 Euro im Monat, also fast das Doppelte. „Kinder aus sozialschwachen Familien werden sich gut überlegen, ob sie eine Berufsausbildung beginnen und damit drei weitere Jahre mit wenig Geld auskommen müssen oder ob sie als ungelernte Arbeitskräfte sofort das Doppelte verdienen wollen. Es ist nur menschlich, wenn sich die Jugendlichen gegen eine Ausbildung entscheiden“; beschreibt Brauner eines der Probleme des Mindestlohngesetzes. „Eine gute Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und Altersarmut. Doch die Große Koalition opfert die Zukunft vieler junger Menschen. Das ist schlicht unsozial“, so der Selbständigen-Präsident weiter.

Ministerin Nahles stellt extra 1.600 Zollbeamte ein, die das Recht haben, plötzlich und bewaffnet zur Kontrolle im Betrieb aufzuschlagen. Geprüft werden die 52-Stunden-Regel und der Stundennachweis bei den Minijobbern. Bei Unstimmigkeiten drohen hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherungen. Um dem vorzubeugen werden viele Betriebe die Minijobber entlassen, befürchtet Brauner. „Wie auch Frau Nahles wissen dürfte, machen keine Top-Manager die Minijobs sondern Menschen, die auf die 450 Euro angewiesen sind. Das wird die sozial Schwachen treffen“, sagt BDS Präsident Brauner.
Das Mindestlohngesetz hält noch eine weitere Überraschung parat. Ab dem 01. Januar 2015 haftet jedes Unternehmen für die Lohnzahlungen seiner Subunternehmen und auch für die der Leiharbeitnehmer, die der Subunternehmer einsetzt. „Das Risiko der Lohnhaftung ist für kleine Betriebe, die auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmen angewiesen sind, unkalkulierbar. Wie soll ein Unternehmer denn nachprüfen, ob seine Subunternehmer ihre Löhne pünktlich bezahlen?“, fragt Selbständigen-Präsident Brauner. Da befriedigt auch die Empfehlung aus dem Ministerium von Frau Nahles nicht, sich künftig die Lohnlisten der Geschäftspartner zeigen zu lassen. „Das ist Utopie“ kommentiert Brauner diesen Vorschlag. „Kleinere Betriebe, die ein tendenziell größeres Ausfallrisiko haben, werden schlichtweg keine Aufträge mehr bekommen, weil kein Auftraggeber das Lohnzahlungsrisiko tragen möchte“.

Das Mindestlohngesetz ist unter solchem Hochdruck in der Koalition durchgepeitscht worden, dass die Folgen gerade für die schwächeren Teilnehmer am Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt wurden. „Wenn hier nicht schon sehr bald engagiert gegengesteuert wird, wird sich der Mindestlohn als gefährlicher sozialer Bumerang erweisen“ fasst BDS Präsident Brauner das Treffen mit Staatssekretärin Kramme zusammen.

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