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Philosophie der Freiheit und ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit

10.04.200609:23 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Philosophie der Freiheit und ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit
Zigarettenkippen – auch optisch nicht unbedingt erfreulich.
Zigarettenkippen – auch optisch nicht unbedingt erfreulich.

(openPR) Angesichts von Veränderungen der Gesetzeslage in einem nicht unerheblichen Teil der europäischen Staaten befasst man sich auch hierzulande wieder in zunehmendem Maße mit dem Für und Wider einer gesetzlichen Regelung des Rauchens in der Öffentlichkeit. Regelmäßig kehrt in diesem Zusammenhang die Rede von der persönlichen Freiheit eines jeden Einzelnen wieder und wird meist als das stichhaltige Argument gegen eine entsprechende allgemeinverbindliche Regelung per Gesetz angeführt. Ebenfalls hört man immer wieder davon, dass die Entscheidung, ob, wo und wann geraucht werde, in der Verantwortung eines jeden Einzelnen liege.



Bemerkenswert ist insgesamt, dass nur selten einmal unterschieden wird zwischen der grundlegenden Fragestellung, ob es sich bei der Entscheidung zu rauchen um eine freie handelt, deren Folgen jeder Einzelne zu verantworten habe, und den besonderen Überlegungen, wo und wann geraucht werden dürfe.

Aus philosophischer Perspektive kann die Entscheidung zu rauchen keinesfalls als eine freie angesehen werden: der entsprechende Entschluss wird gefällt zwecks Erreichung eines zweifelhaften kurzfristigen Lustgewinns, sei es zwecks Spannungsabbau, zwecks Stressbewältigung, zur Entspannung oder zur vermeintlichen Leistungssteigerung. Kurz gesagt folgt der Raucher uneingeschränkt seinen Neigungen, gibt seinem Hang nach, zu rauchen. Er macht sich selbst, wider besseren Wissens (oder zumindest wider besseren Wissen-Könnens) zum Sklaven seines Verlangens. Vernünftigerweise würde sich ein jeder Mensch dazu entschließen, eben gerade nicht zu rauchen. Vorausgesetzt, er macht konsequenten Gebrauch von seiner Vernunft, muss sich ein jeder Mensch frei zum Nichtrauchen entscheiden. Die Entscheidung aus Freiheit getroffen kann nur lauten, sich in seinem Handeln eben nicht kontingenten Neigungen zu unterwerfen.

Die Entscheidung zu rauchen ist darüber hinaus nicht als Privatentscheidung zu rechtfertigen, die einzig die Verantwortung des Entscheiders betreffe. Die Folgen der getroffenen Entscheidung lassen sich nicht eingrenzen oder beschränken auf denjenigen, der meint, zu seiner Entscheidung stehen und sie verantworten zu können. Da maßt sich der Einzelne Verantwortungsübernahme an, die er weder übernehmen will noch überhaupt übernehmen kann. Denn - ganz unerachtet der Person des Entscheiders selbst - Umgebung und Mit-Lebewesen sind von der jeweiligen vermeintlichen Privatentscheidung zwangsläufig und nicht kontrollierbar (veranwortbar) betroffen.

Man kennt die Einwände des Rauchers: er rauche, da er als Mensch ohnehin sterblich sei, und da komme es auf das Rauchen oder Nichtrauchen auch nicht (mehr) an, er „klebe“ nicht dermaßen am Leben. Als Mensch würde und müsse er unausweichlich leiden und sterben, da sei es unerheblich, wodurch und woran. Vernünftigerweise kann er diese Position nicht konsequent durchhalten: weder was die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf sich selbst, noch was eben diese Auswirkungen und das nicht zu verhindernde Be-Treffen und In-Mitleidenschaft-Ziehen seiner Mit-Welt anbelangt.

Von einem rechtlichen Anspruch oder einem zustehenden (Persönlichkeits-)Recht darauf, rauchen zu dürfen, kann nicht geredet werden. Wohl aber von einem Recht, die Möglichkeit zur freien Entscheidung zu haben, eben nicht zu rauchen. Und dies zu gewährleisten und durch entsprechende Gesetzgebung und Gesetzesdurchsetzung sicherzustellen, ist eine von jedem Bürger einforderbare Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber seinen gesetzgebenden Gliedern, und damit Pflicht des Staates – und einforderbar eben auch von demjenigen, der sich vernunftwidrig entschieden hat, sich seiner Neigung zu unterwerfen.

Diese und weitere Überlegungen finden sich in der Aprilausgabe des von dem Bonner Beratungsunternehmen Apeiron herausgegebenen „Philosophiemonatsbriefes“. Auf der Homepage des Unternehmens lässt sich die digitale Publikation zu philosophischen Themen kostenfrei via Email abonnieren. Behandelt wird jeweils ein klassisches philosophisches Thema anhand aktueller Diskussionen aus Politik und Gesellschaft. Abgerundet wird die Publikation mit einem Literaturtipp.
Die aktuelle Ausgabe kann kostenfrei bestellt werden unter http://www.philosophieberatung.de - zusätzlich steht auch noch die Märzausgabe unter http://www.philosophieberatung.de/pmb_03-06.pdf zum Download bereit.

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Apeiron Philosophieberatung, gegründet von der Bonner Philosophin Renate Miethner, ist ein dezidiert philosophisch ausgerichtetes Beratungsunternehmen. Renate Miethner studierte Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und arbeitete ausführlich über Kant und die erkenntnistheoretischen Ansätze des deutschen Idealismus. Seit 2005 praktiziert sie philosophische Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.

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Apeiron Philosophieberatung
Renate Miethner
Nordstrasse 48
53111 Bonn

www.philosophieberatung.de
E-Mail

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Alienus Mediaconsulting
Strategie / Image / Public Relations
Gabelsbergerstrasse 1
53119 Bonn

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