(openPR) Die Entscheidung des BVerfG vom heutigen Tage ist insoweit nachhaltig zu begrüßen, als dass nach ihr die derzeitigen Gesetze nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. In diesem Sinne hat sich die Kritik u.a. an einzelnen Entscheidungen der Verfassungsgerichte als substanzlos erwiesen, auch wenn das BVerfG es als zulässig erachtet, dass der Gesetzgeber sich zu einem generellen Rauchverbot durchringen könnte.
Nun – dieser dem Gesetzgeber überlassene Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum wird bei einer Folgeregelung insgesamt zu nachhaltigen Debatten führen und vielleicht entsinnt sich hier der Gesetzgeber an der ehemals vom Land Niedersachsen geplanten Regelung, die als ausgewogen bezeichnet werden konnte.
Die politisch Verantwortlichen sollten dabei in Grenzen ein gesundheitspädagogisches Erziehungsmandat wahrnehmen und Ausnahmeregelungen gestatten. Die Wahrnehmung von Freiheit bedeutet in erster Linie auch Selbstverantwortung und es scheint an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen mehr Zutrauen in die Kompetenz ihrer Bürgerinnen und Bürger setzen, anstatt dem Charme wohlmeinender paternalistischen Strömungen zu erliegen. Verfassungsinterpretation ist eben nicht mit Philosophie gleichzusetzen und damit in Teilen der laienhaften Vorstellung mancher Interpreten entzogen, worauf wir bereits mehrfach haben hinweisen müssen.
Das Urteil des BVerfG soll demnächst etwas intensiver rezensiert werden, zumal das Gericht ein striktes Rauchverbot für zulässig erachtet hat. Ein solches strikte Verbot begegnet entgegen der Auffassung des BVerfG gleichwohl erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken
Lutz Barth












