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Tag des Ehrenamtes – Helfer sollten Versicherungsschutz prüfen

(openPR) 02.12.2014. Sehr viele Institutionen und Vereine wären ohne ehrenamtliche Helfer ihren Aufgaben nicht gewachsen. In Deutschland engagiert sich jeder Dritte in einem Ehrenamt, z. B. in sozialen Bereichen, im Katastrophenschutz, aber auch im sportlichen Vereinsleben. Um dieses freiwillige und hoch zu schätzende Engagement hinreichend zu ehren, hat die UN den 5. Dezember zum Tag des Ehrenamtes erhoben. Es gibt aber auch warnende Stimmen. „Viele ehrenamtliche Helfer wissen nicht, ob sie ausreichenden Versicherungsschutz besitzen“ betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Durch Unfälle auch im Ehrenamt kann es schnell zu schweren bleibenden körperlichen Schädigungen kommen, welche bis zur Berufsunfähigkeit führen können. „Sowohl eine private Unfallversicherung und die Absicherung einer eventuell eintretenden Berufsunfähigkeit gehören zum Pflichtprogramm eines Jeden“, informiert Jürgen Buck. Zudem bedarf es unbedingt auch einen Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche Dritter, warnt der Experte.

Weitere wichtige Informationen über den wichtigen Versicherungsschutz finden ehrenamtliche Helfer und solche, die es werden wollen unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ unter dem Stichwort „Ehrenamt und Versicherungsschutz“.

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