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Negativ-Zinsen: Furcht der Kleinsparer unbegründet

Bild: Negativ-Zinsen: Furcht der Kleinsparer unbegründet
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Es wird derzeit viel über Geldinstitute geschrieben, die auf Einlagen von Unternehmen und große Privatvermögen Strafzinsen erheben. Viele Kleinsparer haben Angst, dass auch sie bald zahlen müssen.

Die Sorge ist unbegründet. Denn Negativzinsen sind auf bestehende Einlagen gar nicht rechtskonform. Eine Bankeinlage stellt nämlich ein Darlehen dar (im Sinne von § 488 BGB). Bei einem Darlehensvertrag ist der Darlehensnehmer, also die Bank, prinzipiell verpflichtet, dem Darlehensgeber (also dem Kunden) einen Zins zu zahlen. Zwar kann der Kunde sein Darlehen auch kostenlos anbieten, der Zins darf jedoch nicht in den negativen Bereich rutschen, da dies dem Vertragstypus widerspricht. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für alle bestehenden Bankeinlagen von Verbrauchern und Unternehmern. Lediglich bei Neueinlagen können negative Zinsen zulässig sein, sofern der Zinssatz dem Einleger vorher bekannt gewesen ist.

Mehr Informationen: http://www.forum-anlegerschutz.de/

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