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SED-Unrechtsbereinigungsgesetz: Geplante Novelle greift zu kurz

25.11.201412:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Geschäftsführerin Anna Kaminsky mahnt Verbesserungen an / Podiumsdiskussion zieht Zwischenbilanz der Rehabilitation und Entschädigung von Diktaturopfern

Berlin, 25.11.2014. Die Geschäftsführerin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anna Kaminsky, hat in einer Stellungnahme zur Novelle des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes die geplante Anhebung der Opferrenten begrüßt und weitere Verbesserungen angemahnt: „Mit der Novellierung sollte die Chance ergriffen werden, bestehende Lücken in den Rehabilitierungsgesetzen zu schließen und eine grundlegende Verbesserung zur Unterstützung der Opfer des SED-Unrechtsregimes zu erreichen“, sagte Anna Kaminsky bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 24. November.



Der vorgelegte Entwurf greife zu kurz und sollte weiter ergänzt werden, sagte Anna Kaminsky weiter. Zentral sei dabei die Umkehrung der Beweislast bei der Anerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden. Bisher müssen die Betroffenen nachweisen, dass Gesundheitsprobleme unmittelbare Folgen von Haft oder Verfolgung sind, was im Einzelfall oft nicht mehr möglich ist. Wichtig seien in diesem Zusammenhang zertifizierte Gutachter, die umfassende Kenntnisse des Repressionssystems in der SBZ und DDR besitzen. Nur so könnten die Folgen von Repression und Verfolgung richtig eingeschätzt werden. Bei der Rehabilitation und Entschädigung sollten zudem neben den politischen Häftlingen auch Verfolgte berücksichtigt werden, die in Beruf oder Ausbildung schwer beeinträchtigt wurden. Auch die Opfer von Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit müssten von den Regelungen erfasst werden. Grundsätzlich sollte außerdem die bisherige Frist entfallen. Zwar können Betroffene noch bis 2019 ihre Ansprüche geltend machen, viele Opfer benötigten jedoch mehr Zeit, um Kenntnis über Umfang und Zusammenhänge ihrer Verfolgung zu erhalten und sich dem auch psychisch und emotional stellen zu können, erklärte Anna Kaminsky.

Podiumsdiskussion zu Rehabilitation und Entschädigung von Diktaturopfern am 1. Dezember

Durch das im Frühsommer 1994 verabschiedete 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz konnten bis heute Zehntausende Menschen als politisch Verfolgte der SED-Diktatur anerkannt werden. 20 Jahre nach Inkrafttreten ziehen die Bundesstiftung Aufarbeitung und der Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen mit einem Podiumsgespräch am 1. Dezember eine Zwischenbilanz. Es diskutieren die Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen Mecklenburg-Vorpommern, Anne Drescher, die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke, Irmgard Oehlert vom Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, der Münchener Rechtsanwalt Johannes Wasmuth und als Betroffener der Objektkünstler Reinhard Zabka. Das Gespräch wird moderiert von Jens Planer-Friedrich (LStU Berlin).

Podiumsdiskussion: Rehabilitiert und entschädigt (?) – 20 Jahre 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Veranstalter: Berliner Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen, Bundesstiftung Aufarbeitung
Datum: Montag, 1. Dezember 2014
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Bundesstiftung Aufarbeitung | Kronenstraße 5 | 10117 Berlin
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

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