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Infinus: Staatsanwaltschaft durchsucht Versicherungskonzerne

Bild: Infinus: Staatsanwaltschaft durchsucht Versicherungskonzerne
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Im Anlage-Skandal rund um die Infinus / Future Business Gruppe ist es erneut zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Dresden gekommen. Nach Medienberichten wurden dabei diverse Versicherungskonzerne durchsucht. Ziel der Ermittlungen ist, weiteres Beweismaterial sicherzustellen. Dabei wird nicht gegen die Versicherer ermittelt. Sie sind vielmehr in der Rolle des Zeugen.

Vom Anlage-Skandal rund um die Infinus-Gruppe sind rund 40.000 Anleger betroffen, die um ihr Geld fürchten müssen. Gegen mehrere Verantwortliche der Infinus-Gruppe wird bereits seit dem vergangenen Jahr wegen Betrugsverdacht ermittelt. Zahlreiche Firmen der Infinus-Gruppe mussten inzwischen Insolvenz anmelden.

Die erneuten staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen bei mehreren Versicherern dienten jetzt offenbar der Sicherstellung von Beweisen. Denn die Infinus-Gruppe soll zahlreiche Lebensversicherungen abgeschlossen haben, die über Umwege in den eigenen Bilanzen gelandet sind. „So sollten die Bilanzen für die Anleger wohl aufpoliert werden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Bis die Vorfälle rund um die Infinus-Gruppe wirklich aufgeklärt sind, kann es noch einige Zeit dauern. „So viel Zeit dürften die Anleger nicht haben. Für sie geht es darum, jetzt ihre Ansprüche zu sichern. Etliche Insolvenzverfahren laufen ja bereits“, so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt betont auch, dass die Anleger nicht alleine auf die Karte Insolvenzverfahren setzen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen sollten. „Das kann erfolgversprechender und lukrativer sein. Denn die Insolvenzquoten werden wohl kaum ausreichen, um alle Forderungen der Anleger zu bedienen“, sagt Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus Prospektfehlern entstanden sein. „Es kann sich in jedem Fall lohnen, die Verkaufsprospekte genau unter die Lupe zu nehmen. Wurde hier mit falschen Informationen oder irreführenden Angaben gearbeitet, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts“, erklärt Cäsar-Preller. Zudem hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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