openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen

Bild: Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler zur Umsatzsteuer bei Bau-/Gebäudereinigungsleistungen
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler zur Umsatzsteuer bei Bau-/Gebäudereinigungsleistungen

(openPR) „Zum 1. Oktober 2014 werden die Vorgaben für die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen erneut geändert“, erläutert WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler. Für alle ab diesem Tag erbrachten Leistungen ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt, und zwar unabhängig davon, ob er die Leistung selbst für eine von ihm erbrachte Leistung verwendet.

Damit sowohl Leistungserbringer als auch Leistungsempfänger Klarheit darüber haben, ob die Nachhaltigkeitsvoraussetzung erbracht ist, sieht das Umsatzsteuergesetz jetzt vor, dass das zuständige Finanzamt dem Leistungsempfänger eine spezielle Bescheinigung darüber erteilt. Das Vordruckmuster für diese Bescheinigung zum „Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen“ hat das Bundesfinanzministerium jetzt bekannt gegeben (BMF-Schreiben IV D 3 - S 7279 / 10 / 10004 vom 26. August 2014).

„Diese Bescheinigung stellt das Finanzamt auf Antrag aus, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bescheinigung kann aber auch von Amts wegen erteilt werden, wenn das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt Steuerexperte Winkler. Die Bescheinigung ist für maximal drei Jahre gültig und kann vom Finanzamt nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Wurde die Bescheinigung vom Finanzamt widerrufen oder zurückgenommen, darf sie der Unternehmer nicht mehr verwenden.

„Hat das Finanzamt einem Betrieb eine Bescheinigung nach dem jetzt veröffentlichten Vordruckmuster ausgestellt, dann ist das Unternehmen als Leistungsempfänger auch dann Steuerschuldner, wenn es diesen Nachweis gegenüber dem leistenden Unternehmer nicht verwendet“, fasst Winkler die Situation zusammen. Verwendet der Leistungsempfänger dagegen einen gefälschten Nachweis und hatte der leistende Unternehmer davon Kenntnis, ist nicht der Leistungsempfänger, sondern der leistende Unternehmer Steuerschuldner. Das Gleiche gilt, wenn die Bescheinigung widerrufen oder zurückgenommen wurde und der leistende Unternehmer davon Kenntnis hatte.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 814394
 845

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WW+KN - Steuerberater für den Mittelstand

Bild: Förderung von Forschung und EntwicklungBild: Förderung von Forschung und Entwicklung
Förderung von Forschung und Entwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. „Durch die neue steuerliche Forschungszulage sollen ab 2020 vor allem kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in die eigene Forschung und in Entwicklungstätigkeiten investieren“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei WW+KN. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens, weil sie nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nic…
Bild: Umsatzsteuer bei Miet- und LeasingverträgenBild: Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt. Von der umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Miet- oder Leasingvertrags hängt ab, wann die Umsatzsteuer aus dem Vertrag entsteht. „Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Lieferung, fällt die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe an, bei einer sonstigen Leistung dagegen sind die einzelnen Raten umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Umsatzsteuer über die Laufzeit verteilt“, erklärt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Arbeitsminister Baaske und FG Bau für Mindestlohn-Kontrollen durch Brandenburger Vergabegesetz
Arbeitsminister Baaske und FG Bau für Mindestlohn-Kontrollen durch Brandenburger Vergabegesetz
Aufnahme der Soka-Bescheinigung sinnvoll / „Kampf gegen Schwarzarbeit muss gesetzlich verankert werden“ Berlin, 19.2.2010. Mit einem Brandenburger Vergabegesetz sollen öffentliche Aufträge künftig an die Zahlung eines Mindestlohns gebunden sein. Das Gesetz erläuterte Günter Baaske, Brandenburgs Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, in einem …
Bild: Erneute Änderung: Steuerschuldnerschaft bei BauleistungenBild: Erneute Änderung: Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Erneute Änderung: Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
„Kaum ein Monat vergeht momentan, ohne dass sich neue Regeln zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauträger ergeben“, sagt Marcel Radke, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei WW+KN. Nachdem die Finanzverwaltung ab Mitte Februar die Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeordnet hatte, ist jetzt eine Gesetzesänderung …
Wirtschaftsminister Christoffers und FG Bau im Gespräch
Wirtschaftsminister Christoffers und FG Bau im Gespräch
… des neuen Gesetzes. Das Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an das Zahlen von Mindestlöhnen koppeln wird, soll demnach mit Kontroll-Instrumenten wie der Bescheinigung der Sozialkasse Bau über Anzahl und Qualifikation der gemeldeten Beschäftigten eines Betriebs dafür sorgen, dass die Zahlung von Mindestlöhnen bereits vor Auftragsverteilung kontrolliert …
Bild: Bundesrat will weitere GesetzesänderungenBild: Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
… Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung für die Steuerentstehung maßgeblich sein. • Bauleistungen: Der Bundesrat bittet um eine Klarstellung bei der Steuerschuldnerschaft von Bauleistungen, die es ermöglicht, den bisherigen Umfang der Steuerschuldverlagerung bei bauwerksbezogenen Leistungen in Bezug auf Betriebsvorrichtungen weitestgehend beizubehalten, …
Mindestlohn als Vergabekriterium in Brandenburg sinnvoll
Mindestlohn als Vergabekriterium in Brandenburg sinnvoll
… fordert seit Jahren, bietende Betriebe in Berlin und Brandenburg vor der eigentlichen Auftragsvergabe schärfer zu kontrollieren. Dazu sei es nötig, die Sozialkassen-Bescheinigung als verpflichtenden Bestandteil des Vergabeprozesses in ein Vergabegesetz aufzunehmen: „Die Bescheinigung der Sozialkasse Bau in Berlin gibt Auskunft über Anzahl, Qualifikation …
Änderung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Änderung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Seit 2004 gilt, dass die Steuerschuldnerschaft für Umsatzsteuer von dem leistenden Bauunternehmen auf das empfangene Bauunternehmen gemäß § 13b UStG übertragen wird (sog. „Reverse-Charge-Verfahren“). Mit Urteil vom 22.08.2013 hat der BFH seine Rechtsprechung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei bestimmten Bauleistungen geändert. Die …
Bild: Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersBild: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
… Tablet-Computern und Spielekonsolen, Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets. Daneben wird der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Bau- und Gebäudereinigungsleistungen wieder weitgehend so gefasst, wie er zu Beginn des Jahres bestand. „Es kommt also bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen nun wieder darauf …
Bild: Änderungen für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2014/15Bild: Änderungen für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2014/15
Änderungen für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2014/15
… ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Davon ausgenommen sind aber Hörspiele und per Download bezogene Hörbücher. Für diese gilt weiter der Steuersatz von 19 %. •Steuerschuldnerschaft: Die im Oktober 2014 in Kraft getretene Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf die Lieferung von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets wird zum Jahreswechsel auf …
Bild: Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft bei BauleistungenBild: Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
… zur Erbringung einer Bauleistung verwendet, mit allen geeigneten Belegen und Beweismitteln führen. „Die Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass betreffen neben Bauleistungen auch Gebäudereinigungsleistungen, weil für diese bisher eine vergleichbare Regelung galt, die durch die Urteile des Bundesfinanzhofs ebenfalls geändert werden musste“, erklärt …
Bild: Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei BauleistungenBild: Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
… erbrachte Leistungen als auch die Berichtigung einer vor dem 15. Februar 2014 erstellten Rechnung über Anzahlungen. Bei nach dem 14. Februar 2014 ausgeführten Bau- oder Gebäudereinigungsleistungen, für die infolge der neuen Regelung der leistende Unternehmer die Steuer schuldet, muss er eine Rechnung ausstellen, in der er auch den anzuwendenden Steuersatz …
Sie lesen gerade: Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen