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Mindestlohn als Vergabekriterium in Brandenburg sinnvoll

30.09.200910:16 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Fachgemeinschaft Bau: „Effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit am Bau möglich“

Berlin, 29.09.2009. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. begrüßt die aktuelle Debatte über ein Vergabegesetz in Brandenburg, das die Zahlung von Mindestlöhnen als eine Voraussetzung für die Auftragsvergabe vorsieht. Damit könne Schwarzarbeit am Bau effektiv bekämpft werden: „Die Nichtbeachtung der Mindestlöhne im Baugewerbe führt zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und damit zu einem Anstieg der Schwarzarbeit am Bau“, sagt Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau. „Die Anzahl der Verstöße ist in Deutschland innerhalb des letzten Jahres sprunghaft angestiegen. Wir begrüßen daher die Überlegung, die Vergabe von Aufträgen in Brandenburg an die Zahlung von Mindestlöhnen zu koppeln. So besteht die Chance, unseriöse Billig-Anbieter, die den Wettbewerb verzerren und die seriös kalkulierenden Unternehmen vom Markt drängen, vom Vergabe-Verfahren wirksam auszuschließen.“

Die Fachgemeinschaft fordert seit Jahren, bietende Betriebe in Berlin und Brandenburg vor der eigentlichen Auftragsvergabe schärfer zu kontrollieren. Dazu sei es nötig, die Sozialkassen-Bescheinigung als verpflichtenden Bestandteil des Vergabeprozesses in ein Vergabegesetz aufzunehmen: „Die Bescheinigung der Sozialkasse Bau in Berlin gibt Auskunft über Anzahl, Qualifikation und Arbeitsstunden der Mitarbeiter eines Betriebs“, erklärt Wenkel. „Mithilfe dieser Bescheinigung lassen sich Bieter bereits vor der eigentlichen Vergabe darauf überprüfen, ob bei dem eingereichten Angebotspreis auch wirklich mit dem Mindestlohn kalkuliert wurde. Ist das nicht der Fall, wird das Unternehmen vom weiteren Vergabeprozess ausgeschlossen. Ein solches Instrument brauchen wir auch in Brandenburg.“ So lasse sich Schwarzarbeit am Bau wirksam bekämpfen.

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