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Jetzt umschulden und Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden

Bild: Jetzt umschulden und Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht: baum - reiter & collegen.
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht: baum - reiter & collegen.

(openPR) Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht sind sicher: „Viele Immobilienfinanzierungen können nach dem aktuellen BGH-Urteil widerrufen werden“ Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum - reiter & collegen bietet eine Prüfung des Erstattungsanspruchs für 50 Euro an.

Baufinanzierungskosten befinden sich dank der aktuellen Niedrigzinsphase auf einem für Verbraucher sehr günstigen Niveau. Gerade an diesem historischen Tiefpunkt überwiegt aber bei vielen Häuslebauern, die nicht so günstig abgeschlossen haben, der Ärger über sehr hoch anmutende Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese werden fällig, wenn Kreditnehmer aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen möchten, um günstigere Zinsen für ihre Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen zu können.

Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum - reiter & collegen empfiehlt, aktuelle Immobiliendarlehen in diesen historischen Zeiten ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umzuschulden: "Man muss sich einfach mal überlegen, um wie viel Geld es da geht: Bei einem aktuell mit 300.000 Euro belasteten Darlehen macht ein Zinswechsel von 5 auf 3 Prozent bei deutlich kürzerer Laufzeit eine Ersparnis von 85.000 Euro aus!"

Allerdings: Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung ist vertraglich vereinbart und macht Kalkulationen wie dieser einen dicken Strich durch die Rechnung. Einen Ausweg bietet dazu die anwaltliche Prüfung eines oft möglichen Widerrufs. Reiter: "Uns liegen viele Fälle vor, in denen die Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen nicht verbrauchergerecht formuliert waren oder gar nicht kommuniziert wurden. In diesen Fällen können Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen rückabgewickelt werden!"

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt Reiter dringend, die notwendigen Prüfungskosten in Kauf zu nehmen, zumal die Bank nach Ablehnung einer ersten Forderung dann entstehende Anwaltskosten übernehmen muss, falls sie sich zu Unrecht geweigert hat.

Darlehensnehmer sollten sich bei einem in dieser Materie bewanderten Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei baum - reiter & collegen bietet dazu eine Prüfung für eine Pauschale von 50 Euro an.

Weitere Infos unter www.baum-reiter.de


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