openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung

10.02.202509:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung

(openPR) Bank verliert nach BGH-Urteil Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung – Az.: XI ZR 75/23

Wird ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, können Banken und Sparkassen einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ersatz für die entgangenen Zinsen haben. Allerdings verlieren sie diesen Anspruch, wenn die Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensnehmer nicht „klar und verständlich“ formuliert ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Dezember 2024 deutlich gemacht (Az.: XI ZR 75/23). Das Urteil eröffnet vielen Verbrauchern die Möglichkeit, eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzufordern.

Zahlt der Darlehensnehmer ein Darlehen vorzeitig zurück, entgehen der Bank Zinsen, mit denen sie aufgrund der vertraglich vereinbarten Zinsbindung planen konnte. Zum Ausgleich kann sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gemäß § 502 Abs. 2 BGB verliert die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung jedoch, wenn sie den Darlehensnehmer nicht ausreichend über die Laufzeit des Vertrags, die Kündigungsrechte oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Bankrecht berät.

Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst

Banken und Sparkassen sind wiederholt Fehler unterlaufen, die dem Darlehensnehmer die Möglichkeit eröffnen, keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen oder eine bereits geleistete Entschädigung von der Bank zurückzufordern.

In dem zu Grunde liegenden Fall vor dem BGH ging es um eine Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die insbesondere in Darlehensverträgen der Volksbanken und anderer Genossenschaftsbanken zu finden ist.

Der Kläger in dem Fall hatte zwei Immobiliendarlehen bei der Bank aufgenommen und diese vorzeitig zurückgezahlt. Die Bank verlangte eine vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung. Unter Ziffer 8 heißt es in dem Darlehensvertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung u.a., dass sich der Zinsverschlechterungsschaden der Bank aus der Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht, ergebe.

Klage auf Rückzahlung erfolgreich

Der Kläger zahlte die Vorfälligkeitsentschädigung zunächst unter Vorbehalt und forderte sie schließlich von der Bank zurück. Mit seiner Klage hatte er am OLG Zweibrücken Erfolg. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung habe, da die Angaben der Bank zur Berechnung unzureichend seien und sie daher ihren Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung verloren habe.

Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung im Revisionsverfahren bestätigt. Der BGH stellte klar, dass in einem Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung der Verbraucher klar und verständlich über die Voraussetzungen und die Berechnungsmethode für den Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt werden muss. Diese Voraussetzungen seien nicht erfüllt, die Angaben der Bank zur Berechnungsmethode seien unzureichend. Somit habe sie gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

BGH: Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend

Der BGH stellte weiter klar, dass die Klausel, die zur Berechnung des Zinsschadens der Bank auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ abstellt, unzureichend ist. Denn nach der ständigen Rechtsprechung sei der Zinsschaden nur für den Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung ersatzfähig. Eine rechtlich geschützte Zinserwartung bestehe aber nur bis zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt des Rückzahlungsanspruchs oder bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen Kündigung oder bis zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung. Ein Immobiliendarlehen lässt sich in der Regel zehn Jahre nach Auszahlung der vollständigen Darlehenssumme mit einer Frist von sechs Monaten erstmals ordentlich kündigen. Der Verbraucher verstehe unter „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ aber die noch verbliebene Gesamtlaufzeit des Darlehens und nicht nur den Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung.

Dies führe dazu, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass sich der Zinsschaden nach der deutlich längeren Vertragslaufzeit berechnet. Das habe natürlich Auswirkungen auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und könne den Verbraucher davon abhalten, von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens Gebrauch zu machen. Die verwendete Klausel sei daher unzureichend und der Kläger habe Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung, so der BGH.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen

Bei Immobiliendarlehen bewegt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung schnell im fünfstelligen Bereich. Das wegweisende Urteil des BGH eröffnet Verbrauchern die Möglichkeit, keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen bzw. sie von der Bank zurückzufordern.

MTR Legal Rechtsanwälte berät zur Vorfälligkeitsentschädigung und anderen Themen des Bankrechts.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1277122
 534

Pressebericht „BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Rechtssicherer Handelsvertretervertrag nach HGB: Muster, Rechte & Ausgleichsanspruch im VertriebsrechtBild: Rechtssicherer Handelsvertretervertrag nach HGB: Muster, Rechte & Ausgleichsanspruch im Vertriebsrecht
Rechtssicherer Handelsvertretervertrag nach HGB: Muster, Rechte & Ausgleichsanspruch im Vertriebsrecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 8. Juli 2025 - Az. 14 U 193/23 Auch wenn die Zusammenarbeit mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrags besiegelt wurde, kann tatsächlich ein Handelsvertretervertrag mit allen rechtlichen Konsequenzen wie die Erteilung eines Buchauszugs und Anspruch auf Provision vorliegen. Für die Gestaltung und Absicherung der Zusammenarbeit sind schriftliche Verträge von zentraler Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten der Parteien klar regeln. Das bestätigte das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. Juli 2025 – Az. 14 U 193/23…
Bild: EuGH verschärft Regeln für ExklusivvertriebBild: EuGH verschärft Regeln für Exklusivvertrieb
EuGH verschärft Regeln für Exklusivvertrieb
Urteil des EuGH vom 8. Mai 2025 – Az. C-581/23 Allein die Zuweisung eines exklusiven Vertriebsgebiets bedeutet nicht automatisch ein Verkaufsverbot für andere Händler. Vielmehr müsse nachweislich vereinbart sein, dass andere Händler auf aktive Verkäufe in einem Exklusivgebiet verzichten. Das hat der EuGH mit Urteil vom 8. Mai 2025 deutlich gemacht (Az. C-581/23). Der Begriff Exklusivvertrieb wird häufig auch als Synonym für den Alleinvertrieb verwendet und beschreibt eine besondere Form des Vertriebs, bei der ein Anbieter einem Handelspartne…

Das könnte Sie auch interessieren:

BGH-Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung
BGH-Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung
Für Darlehensnehmer, deren Bank nach Kündigung des Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt berechnet hat, dürften sich nach dem Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs die Chancen auf eine erfolgreiche zumindest anteilige Abwehr der Vorfälligkeitsentschädigung deutlich erhöht haben. Die auf den Kündigungszeitpunkt …
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Verbraucherdarlehens durch die Bank
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Verbraucherdarlehens durch die Bank
Mit Urteil vom 19. Januar 2016 hat der Bundesgerichthof entschieden, dass ein Kreditinstitut keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern kann, wenn sie das Darlehen gegenüber dem Verbraucher wegen Zahlungsverzugs kündigt. In dem konkreten Fall war ein Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehens mit der Zahlung der Raten in Verzug geraten. Die darlehensgebende …
BGH zu Vorfälligkeitsentschädigung
BGH zu Vorfälligkeitsentschädigung
BUNDESGERICHTSHOF URTEILT ÜBER ANSPRÜCHE DER BANKEN AUF VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG Der Bundesgerichtshof hat in diesen Tagen die Ansprüche der Banken auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen den Darlehensnehmer begrenzt, bzw. entfallen lassen. In einem Urteil vom 19.Januar 2016 (XI ZR 103/15) hat der Bundesgerichtshof gegen die Vorinstanz …
Bild: Vorfälligkeitsentschädigung sparenBild: Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Sparkasse verliert nach Urteil des OLG Stuttgart Anspruch auf Entschädigung Weil eine Sparkasse nicht ausreichend über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens aufgeklärt hat, müssen zwei Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen bzw. erhalten sie von der Sparkasse zurück. Das hat …
Bild: Spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Vorfälligkeitsentschädigung und SondertilgungsrechtenBild: Spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsrechten
Spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsrechten
… für sie entfaltet die Entscheidung Wirkung. Schließlich gilt die Entscheidung auch rückwirkend, d.h. alle Bankkunden, die in den letzten Jahren 3 Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können auf der Grundlage dieser Entscheidung u.U. von der Bank Geld zurückfordern. Was aber hat nun der Bundesgerichtshof genau entschieden? Das Gericht …
Bild: OLG Frankfurt entscheidet zu Vorfälligkeitsentschädigung bei DarlehensvertragBild: OLG Frankfurt entscheidet zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensvertrag
OLG Frankfurt entscheidet zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensvertrag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt die Verurteilung einer Bank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Das LG Frankfurt am Main hat im April dieses Jahres eine Bank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Die Bank verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung nachdem sie ein Immobiliendarlehen wegen Zahlungsverzuges …
Landgericht München – Vorfälligkeitsentschädigung nicht zulässig
Landgericht München – Vorfälligkeitsentschädigung nicht zulässig
Vorfälligkeitsentschädigung sind Zahlungen von Darlehensnehmern, diemvorzeitig einen Kredit beenden wollen. Im Grunde erhält die Bank eine Entschädigung für einen entgangenen Gewinn. Bei einem Verkauf einer Eigentumswohnung während der Laufzeit des für sie aufgenommenen Darlehens muss der Verkäufer das Darlehen vorzeitig kündigen bzw. auf den Erwerber …
Bild: BGH stärkt Verbraucherrechte in Sachen Darlehen und VorfälligkeitsentschädigungBild: BGH stärkt Verbraucherrechte in Sachen Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung
BGH stärkt Verbraucherrechte in Sachen Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung
Mit zwei Entscheidungen zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen hat der Bundesgerichtshof die Verbraucherrechte entscheidend gestärkt. Zum einen müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eingeräumte Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden (Az. XI ZR 388/14). Zum anderen darf die Bank, wenn sie den Darlehensvertrag wegen Zahlungsverzug …
Bild: BGH: Sondertilgungsrechte müssen bei Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werdenBild: BGH: Sondertilgungsrechte müssen bei Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden
BGH: Sondertilgungsrechte müssen bei Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden
Wird ein Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei muss sie aber die Sondertilgungsrechte des Verbrauchers kostenmindernd berücksichtigen, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Januar 2016 (Az.: XI ZR 388/14). Bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens verlangen Banken und Sparkassen …
BGH Urteil zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
BGH Urteil zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
München, 20.01.2016: Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen sind. Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit ihre Darlehensverträge gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst, beispielsweise weil sie die finanzierte Immobilie …
Sie lesen gerade: BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung