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hagebau Seminar „Tag der Bauabnahme“

14.05.201416:09 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Einer der wichtigsten Rechtsakte des Bauprojekts ist die Abnahme. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern. Für Bauunternehmen ist es daher besonders wichtig, die wesentlichen Rechtsgrundlagen genauestens zu kennen und so folgenschwere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Umfangreiches Know-how zu diesem Thema erhielten 180 Tief-, Straßen- und GaLaBau-Unternehmen bei der Schulung „Tag der Bauabnahme“. Das praxisorientierte exklusive Seminar wurde von den beiden hagebau Vertriebssystemen TIEFBAU + STRASSENBAU FACHHANDEL sowie GALABAU FACHHANDEL bundesweit sechs Mal angeboten und war immer restlos ausgebucht.


„Die Teilnehmer haben konkrete Handlungsanweisungen an die Hand bekommen, mit denen sich die rechtlichen Risiken bestmöglich kontrollieren lassen“, unterstrich Achim Grete, hagebau Vertriebsmanager TIEFBAU + STRASSENBAU FACHHANDEL, den hohen Nutzen des Seminars, das von den Unternehmern insgesamt als „sehr gut“ bewertet wurde. Johannes Lensges, hagebau Bereichsleiter Vertrieb Baustoffe/Fliese ergänzt: „Die Veranstaltung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Handwerkerqualifizierung. Wir verschaffen unseren Profikunden Zugang zu einem Wissen, das sie sich auf andere Weise kaum aneignen könnten, und stärken so die Kundenbindung.“


Anhand zahlreicher Fall- und Arbeitsbeispiele vermittelte der Rechtsexperte einer renommierten Anwaltskanzlei den Seminarteilnehmern praxisnah alle wesentlichen Grundlagen und schulte sie im taktisch zweckmäßigen und juristisch korrekten Umgang. Dabei wurden insbesondere immer wiederkehrende Probleme wie die richtige Handhabung mit dem gemeinsamen Abnahmeprotokoll, die Verweigerung der Abnahme durch den Bauherrn, Bedenken- und Mängelanzeigen sowie die Haftung bei mehreren Mängelursachen angesprochen. Ein zentrales Thema der Qualifizierungsmaßnahme bildeten die Voraussetzungen der Bauabnahme und deren Wirkungen. Die Referenten erläuterten den Übergang von Leistungs- und Preisgefahr, die Beweislastumkehr für Mängel sowie Gewährleistungsansprüche. Auch die vertragliche Regelung, Handlungsoptionen bei vorbehaltenen Mängeln und die Dokumentation der Abnahme wurden intensiv beleuchtet.


Im Fokus der Fortbildung standen zudem die unterschiedlichen Abnahmeformen, darunter die formlose Abnahme auf Verlangen, die stillschweigende und konkludente sowie die Teil- und die fiktive Abnahme. In diesem Zusammenhang ging der Experte auf die unterschiedlich geregelten Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ein. Während das BGB keine förmliche Abnahme vorsieht, werden in § 12 VOB/B mögliche Abnahmeformen geregelt.


„Die Resonanz auf das Seminar war durchweg sehr positiv. Sowohl die interaktive Gestaltung mit viel Raum für Diskussionen und Fragen als auch die Themenschwerpunkte haben die Teilnehmer begeistert“, betonte Grete. Der „Tag der Bauabnahme“ ist bereits der fünfte Teil der hagebau Rechtsschulungsreihe, die 2010 begann. Auf Bitten der Profikunden erlebt das Weiterbildungsangebot seitdem jährlich eine Neuauflage.

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