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Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme

27.04.201017:16 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme
Vor dem Einzug in die eigenen vier Wände steht eine erfolgreiche Bauabnahme. Foto: LBS
Vor dem Einzug in die eigenen vier Wände steht eine erfolgreiche Bauabnahme. Foto: LBS

(openPR) Nürnberg, 27. Mai 2010 - Die Übergabe eines fertig gestellten Hauses an die Bauherren ist zweifellos ein Grund zum Feiern. Rechtlich gesehen, ist sie hingegen ein formaler Akt mit einigen Tücken, weiß bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker.



Die Bauabnahme ist ein wichtiger Tag für jeden Bauherren: Sie ist die wichtigste Gelegenheit zu prüfen, ob der Bauträger oder Handwerker geliefert hat, was im Bauvertrag vereinbart wurde. Deshalb empfiehlt es sich, eine förmliche Bauabnahme zu verabreden, das Gebäude gemeinsam in Augenschein zu nehmen und das Ergebnis anschließend schriftlich festzuhalten, darauf weist bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker, hin.

Rechtlicher Wendepunkt
Nach der Bauendabnahme kehren sich die Rechtsverhältnisse um. Bislang musste der Handwerker oder Bauträger beweisen, dass er ordentliche Arbeit geleistet hat. Danach muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel der ungenügenden Leistung des Handwerkers oder Bauunternehmers zuzuschreiben ist. Man spricht hier von einer Beweislastumkehr. Weiterhin beginnt die Gewährleistungsfrist und die Haftung für das Gebäude geht auf den Bauherren über. Beschädigt beispielsweise ein Sturm kurz nach der Abnahme das Dach, geht das zu Lasten des Bauherren, der hoffentlich rechtzeitig eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.

Ein Protokoll – das A und O einer Bauabnahme
Neben einigen Formalien wie Datum und Ort der Bauabnahme, sollten im Abnahmeprotokoll sämtliche Mängel aufgelistet werden – unabhängig davon, ob es sich um bekannte oder neue Mängel handelt, betont das Fachportal bauen.de. Üblicherweise einigen sich beide Parteien anschließend auf eine Frist zur Nachbesserung und unterschreiben das Protokoll. Vorsicht: Nimmt der Bauherr das Haus trotz Mängeln ab, verzichtet er auf sein Recht auf Nachbesserung. Auch wer die fällige Schlussrate überweist oder bereits ins neue Heim einzieht, hat damit in der Regel das Haus schon offiziell abgenommen.

Fachliche Hilfestellung
Fühlt sich ein Bauherr den Anforderungen einer Bauabnahme nicht gewachsen, oder steht gar Streit ins Haus, empfiehlt bauen.de, einen Sachverständigen einzuschalten. Der Verband privater Bauherren, der Bauherren-Schutzbund, der TÜV Rheinland oder örtliche Gutachter bieten gegen Entgelt fachliche Hilfe an. Das kann zwar 2.000 bis 3.000 Euro kosten, doch verdeckte Mängel oder gar ein Rechtsstreit können Bauherren deutlich teurer zu stehen kommen.


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