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Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung unzureichend

29.04.200401:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Politische Handlungsschwäche der rot-grünen Koalition auf dem Gebiet der inneren Sicherheit

4. Juni 2003: Anlässlich der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:

Die heutige Anhörung im Rechtsausschuss hat die Position der CDU/CSU-Fraktion eindeutig bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses nicht erfüllt, terroristische Straftaten zu erfassen und unter Strafe zu stellen. Nahezu einhellig haben die Experten aus Wissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft rechtsstaatliche und kriminalpolitische Bedenken am Gesetzentwurf geäußert und der Bundesregierung zu Recht vorgeworfen, gute Regelungen des deutschen Strafrechts durch unangemessene und unzureichende Umsetzung des teilweise unbestimmt formulierten Mindeststandards im Rahmenbeschluss zu verschlechtern. Sie bestätigten damit die Kritik der Unionsfraktion, dass es nach den von der Bundesregierung geplanten Regelungen erheblich schwerer sei, terroristische Straftaten erfolgreich zu verfolgen, als nach geltendem Recht.

Der Gesetzentwurf setzt gerade nicht um, was der Rahmenbeschluss der Europäischen Union beabsichtigt: Eine Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten, terroristische Täter zu bestrafen. Er zeigt damit erneut die politische Handlungsschwäche der rot-grünen Koalition auf dem Gebiet der inneren Sicherheit.

Autor(en): Dr. Norbert Röttgen

 

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