(openPR) Vom 21.05.2009 an müssen Banken das neue GwBekErgG endgültig erfüllen
Frankfurt/Main, 12. Mai 2009 +++ Severn Consultancy, ein auf Finanzdienstleister spezialisiertes Beratungshaus mit Sitz in Frankfurt am Main, hat ein Whitepaper zur „Risikoorientierten Geldwäsche-Prävention“ vorgelegt. Das Severn Whitepaper zeigt, wie Banken die verschärften aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem neuen Geldwäschebekämpfungs-Ergänzungsgesetz (GwBekErgG) ergeben, ebenso effizient wie zuverlässig erfüllen können. Am 21. Mai endet die Übergangsfrist, die Banken für die Umsetzung der neuen Anforderungen aus dem GwBekErgG eingeräumt worden war. Das Gesetz, das bereits im vergangenen August in Kraft getreten ist, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung grundlegend neu. Es verlangt von Banken, interne risikoorientierte Präventionssysteme einzuführen, die der spezifischen Gefährdung des jeweiligen Instituts angemessen sind. Severn lässt Banken von bewährten Verfahren zur Vermeidung von Geldwäsche profitieren und stellt in dem fundierten und umfangreichen Whitepaper zukunftsweisende Lösungsansätze zur Erfüllung der erweiterten Anforderungen durch risikoorientierte Präventionssysteme vor. Nicht zuletzt die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bedeutet zusätzliche Herausforderungen an bankinterne Prozesse und IT-Systeme. Eine Kurzfassung des Whitepapers kann man sich kostenlos unter www.severn.de direkt herunterladen, die komplette, mehr als 50 Seiten lange Fassung können Interessenten – ebenfalls kostenlos – bei Severn anfordern.
Mit Ende der schonenden Übergangsfrist im Mai diesen Jahres richten die Aufsichtsbehörden und Prüfer von Banken verstärkt ihr Augenmerk auf die Angemessenheit der internen Geldwäschebekämpfung. Mit Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie durch das GwBekErgG steigen die Anforderungen an effektive und systematische Präventionssysteme zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung. Der bisher geltende regelorientierte Ansatz entfällt: Die neuen Vorgaben fordern stattdessen Verfahren, die auf die wirklichen Risiken im eigenen Institut ausgerichtet sind. Individuelle Kundensorgfaltspflichten – insbesondere im Rahmen der erweiterten „Customer Due Dilligence“ oder eine intensive Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten – sind die Folge. Generelle Maßnahmen reichen künftig aber nicht mehr aus. Der risikobasierte Ansatz erhöht die Verantwortung der Banken, auf Basis einer fundierten Analyse der organisationsspezifischen Geldwäscherisiken fokussierte Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Auf diese Weise genügen Institute nicht nur den massiven rechtlichen Anforderungen – auch etwaige finanzielle Verluste und drohende Reputationsschäden durch immer komplexere Geldwäschefälle machen einen ganzheitlichen Präventionsansatz in den Instituten unabdingbar.







