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MS Pago-Anleger gegen Lange GmbH und Treuhänderin

Bild: MS Pago-Anleger gegen Lange GmbH und Treuhänderin
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann.
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann.

(openPR) Der Schiffsfonds „MS Pago“ wurde ausschließlich von der Lange Vermögensberatung GmbH vertrieben. Der Fonds weist in vielerlei Hinsicht Besonderheiten auf: Auch in diesem Fonds kamen die zweiseitigen Informationsschreiben der Lange GmbH zum Einsatz. Hier wurde die Fondsbeteiligung fälschlicher Weise als solche mit „hoher Sicherheit“ und einer „jederzeitigen Fungibilität“ beschrieben. Zudem, so das Schreiben, sei der Fonds „hoch rentabel“. Zusätzlich jedoch behauptete die Lange GmbH bei „MS Pago“, sie sei selbst als Kommanditistin „hoch beteiligt“. Diese Aussagen sind falsch. Die Lange GmbH hat zwischenzeitlich zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch noch im Mai 2010 die falschen Aussagen zu den Beteiligungsverhältnissen wiederholt. Tatsächlich war sie nie an dem Schiffsfonds beteiligt. Die damit vermittelte Sicherheit für den Anleger ist damit ein reiner Marketing-Trick.

„Hoch rentabel“ war die Beteiligung alleine für die wahren Gründungskommanditisten, darunter Herr Michael Lange persönlich und seine ML Schifffahrt GmbH & Co. KG. Diese strukturierten das Fondskonzept so, dass die Gründungskommanditisten auf eine prospektierte Renditeerwartung von mehr als 1.869 % hoffen durften. Neukommanditisten waren im besten Fall mit 186 % dabei. Schon hier ergibt sich nicht nur eine massiv unfaire Gewinnverteilung, sondern auch eine Verschiebung des Chancen-/Risikoverhältnisses zulasten der Anleger.

Rössner Rechtsanwälte hat für einen Kommanditisten Klage gegen die Lange GmbH, Herrn Lange persönlich und die Treuhänderin, die DVT Dockland Vermögens-Treuhand GmbH, beim Landgericht München I eingereicht. Vor dem Hintergrund der desaströsen wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaft und der Tatsache, dass das Schiff „nie richtig Geld verdient“ hat, bleibt betroffenen Anlegern alleine ihre Ansprüche gegenüber der Lange GmbH und der Treuhänderin geltend zu machen. Unabhängig von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung stehen den Anlegern Ansprüche wegen Prospekthaftung gegen die Treuhänderin zu. Der Prospekt war nach Auffassung von Rössner Rechtsanwälte auf jeden Fall unzureichend.

Mehr Informationen unter www.roessner.de/schiffsfonds

oder bei


Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 089 9989220
E-Mail: E-Mail
Informationen auch unter: www.roessner.de/schiffsfonds

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