openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Haftung des Domain-Registrars als Störer

06.03.201417:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Haftung des Domain-Registrars als Störer

(openPR) Das Landgericht Saarbrücken hat die Störerhaftung in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ausgedehnt auf die Registrare von Domains, also die Unternehmen, die im Auftrage ihrer Kunden Domains registrieren und den Kunden zur Verfügung stellen.



Der deutsche Registrar Key-Systems wurde verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetdomain zu unterbinden. Unter der Domain waren Links zu Torrent-Dateien zu finden, welche wiederum den illegalen Download urheberrechtlich geschützten Materials ermöglichten.

Der Domaininhaber hatte seinen Sitz auf den Seychellen und war nicht gerichtlich greifbar. Also wandte sich ein Musikverlag, dessen Werke unter anderem betroffen waren, an den Registrar und forderte diesen zur künftigen Unterlassung der Zugangsgewährung zu der Domain auf. Der Registrar wiederum verwies auf den Domaininhaber.

Mit Urteil vom 15.01.2014 hat das LG Saarbrücken entschieden, dass der Registrar tatsächlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (Aktenzeichen 7 O 82/13). Faktisch bedeutet das, dass der Zugriff auf die Website unterbunden werden muss.

Das Unternehmen hatte argumentiert, es sei technisch nicht möglich, auf Inhalte oder angebotene Dienste von registrierten Websites Einfluss zu nehmen. Auch die Überprüfung von Seiteninhalten sei weder technisch noch personell zumutbar. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Der Registrar hätte, sobald er auf die Urheberrechtsverletzungen hingewiesen wurde, das Angebot auf der Website prüfen und entsprechend handeln müssen. Durch das Nichtstun habe das Unternehmen die ihm obliegenden Prüfungs- und Sicherungspflichten verletzt.

Der Domaininhaber auf den Seychellen übrigens ist nach der Abschaltung seiner Adresse unter einer anderen Domain erreichbar. Diese liegt bei einem Registrar in den Niederlanden…

Unsere Meinung

Damit hat ein Gericht erstmals die Verantwortlichkeit eines Registrars für Urheberrechtsverletzungen festgestellt. Der Registrar haftet demnach als Störer sobald er positive Kenntnis von einem Rechtsverstoß hat, der auf einer bei ihm registrierten Domain stattfindet.

Ob sich diese Ansicht durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Denn die Störerhaftung soll nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht ausufern, sondern nur bei dem Bestehen von entsprechenden Prüf- und Kontrollpflichten greifen. Das Bestehen solcher Pflichten wird aber stets unter dem Aspekt der Zumutbarkeit und technischen Umsetzbarkeit diskutiert. Der Registrar hat hier wohl zu Recht darauf hingewiesen, dass sein legales Geschäftsmodell durch solche Pflichten massiv beeinträchtigt werden kann und es personell und logistisch kaum zu bewältigen ist, die drohenden umfangreichen Aufforderungen zur Sperrung und Löschung von Webseiten adäquat zu prüfen und umzusetzen.

Ob also damit die bisherige Schutzmöglichkeit von Rechtsverletzern, sich hinter Auslandsadressen zu verstecken, wirklich ausgehebelt ist, wie der Bundesverband der Musikindustrie verlauten lässt, darf daher bezweifelt werden.

Einmal mehr heißt es hier: Abwarten, wie andere Gerichte solche Sachverhalte entscheiden.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 781663
 593

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Haftung des Domain-Registrars als Störer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BGH: Admin-C haftet bei Verletzung besonderer Prüfpflichten als StörerBild: BGH: Admin-C haftet bei Verletzung besonderer Prüfpflichten als Störer
BGH: Admin-C haftet bei Verletzung besonderer Prüfpflichten als Störer
… Admin-C, unter Umständen für Rechtsverletzungen, die durch eine Domain entstehen, für die der Admin-C als Ansprechpartner eingetragen ist, haftbar gemacht werden kann. Die Haftung des Admin-C ist bereits seit langem in der Rechtssprechung höchst umstritten. Der Admin-C ist nach den Registrierungsbedingungen der Denic, die alle .de-Domains verwaltet, …
Bild: Israels .CO.IL und .ORG.IL neu bei Key-SystemsBild: Israels .CO.IL und .ORG.IL neu bei Key-Systems
Israels .CO.IL und .ORG.IL neu bei Key-Systems
Das Portfolio des Domain-Registrars Key-Systems wächst kontinuierlich: Nachdem das Unternehmen zuletzt im November 2009 gleichzeitig sieben Top-Level-Domains neu in sein Angebot aufgenommen hatte, kommen ab sofort .CO.IL und .ORG.IL hinzu. Über das Endkunden-Portal domaindiscount24 und das Reseller-Portal RRPproxy können Kunden jetzt die beiden länderspezifischen …
InterNetWire ist Gründungsmitglied des eco Forums „Names and Numbers“
InterNetWire ist Gründungsmitglied des eco Forums „Names and Numbers“
… wieder heraus, dass Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen, wie z.B. die Haftung des Admin-C für Web-Inhalte, die Pfändbarkeit von Domains oder die Störerhaftung des Domain-Registrars. Wir begrüßen es daher sehr, dass Domain-Recht einer der Themenschwerpunkte des Arbeitskreises werden soll.“ Neben dem Domain-Recht werden die neuen gTLDs ein weiteres …
EPAG überspringt die Marke von 100.000 Domains
EPAG überspringt die Marke von 100.000 Domains
Domainbestand bei EPAG wächst 2006 um 92% - EPAG stärkt Position unter Domain-Anbietern für Reseller Die EPAG Domainservices GmbH in Bonn startet mit einer Erfolgsmeldung in das neue Jahr: Bereits am Wochenende hat der Domain-Zähler des ICANN-Registrars und DENIC- Mitglieds EPAG die Marke von 100.000 Domains hinter sich gelassen. EPAG konnte damit die Zahl der verwalteten Domains im vergangenen Jahr um 92% steigern. "Das starke Wachstum des Domain-Bestands spricht für die sehr erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens im letzten Jahr und st…
Bild: Registrar haftet auf Dekonnektierung einer DomainBild: Registrar haftet auf Dekonnektierung einer Domain
Registrar haftet auf Dekonnektierung einer Domain
Der Registrar einer Domain haftet als Störer auf deren Dekonnektierung, wenn über diese Domain Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, er durch Benachrichtigung Kenntnis von der Rechtsverletzung bekommen hat und ihm die Dekonnektierung zumutbar ist. Was war geschehen? Eine deutsche Tonträgerherstellerin verlangt vom Beklagten, dem Registrar einer …
Bild: T.R.A.F.F.I.C. 2010: InterNetX erneut Platinum SponsorBild: T.R.A.F.F.I.C. 2010: InterNetX erneut Platinum Sponsor
T.R.A.F.F.I.C. 2010: InterNetX erneut Platinum Sponsor
(REGENSBURG – LAS VEGAS, Januar 2010) - Als einer der Haupt-Sponsoren der T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas unterstützt InterNetX das erste große Domain-Event im neuen Jahr und präsentiert – aus der Sicht eines Registrars – Hintergründe zu Registrierungsbedingungen und technischen Anforderungen. Das neue Domain-Jahr 2010 startet mit der T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas gleich richtig durch. Im "Hard Rock Hotel and Casino" in Las Vegas erörtern vom 21. bis 23. Januar Domain-Fachleute die aktuellen Marktentwicklungen der Branche und loten gemeinsam neue Produk…
.gmbh-Domains: Wer sie registrieren darf und was es kostet
.gmbh-Domains: Wer sie registrieren darf und was es kostet
Eine Schwemme neuartiger Domains erreicht derzeit das Internet - von .academy bis .zone. Für Unternehmen eine unübersichtliche Situation. Lohnt sich der Invest? "Die meisten neuen TLDs können Unternehmen getrost vernachlässigen", so Bernhard Jodeleit, Inhaber der Kommunikationsagentur Lots of Ways GmbH. "Aus unserer Sicht gibt es jedoch eine Perle unter den neuartigen Top Level Domains: die Endung .gmbh." Seit dem 22.06.2016 sind die neuen .gmbh-Domains offiziell und sofort registrierbar. Gerade für Unternehmen, deren Namen unter klassisch…
CentralNic bietet „.com.de“ Domain für Internationale Marken und Deutschland
CentralNic bietet „.com.de“ Domain für Internationale Marken und Deutschland
… die erfolgreichste Domaineinführung in der Geschichte unseres Unternehmens“, so Ben Crawford, CEO der internationalen Registrierungsstelle CentralNic. Thorsten Smeets, COO und Verkaufsleiter des Domain-Registrars Key Systems: „.com.de verbindet die beliebtesten allgemeinen und Länderdomains der Welt, .COM und .DE – und all dies zu einem erschwinglichen …
Bild: Störerhaftung des Admin-CBild: Störerhaftung des Admin-C
Störerhaftung des Admin-C
… eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der Inanspruchgenommene die technische und rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Wichtig ist allerdings, dass die Haftung des Störers, um die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte zu erstrecken, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, die …
Bild: Störerhaftung des Domain-RegistrarsBild: Störerhaftung des Domain-Registrars
Störerhaftung des Domain-Registrars
… gab einer einstweiligen Verfügung der Klägerin statt. Die Berufung des Registrars gegen diese Entscheidung wies das OLG jetzt zurück. Die Richter nahmen eine Störerhaftung des Registrars an. Er habe zumutbare Prüfpflichten verletzt. Es liege auch die für eine Störerhaftung erforderliche adäquat-kausale Mitwirkung an einer Rechtsverletzung vor. Die Verletzung …
Sie lesen gerade: Haftung des Domain-Registrars als Störer