openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Störerhaftung des Domain-Registrars

05.12.201418:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Störerhaftung des Domain-Registrars

(openPR) Das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat entschieden, dass ein Domain-Registrar für eine auf einer von ihm vergebenen Domain erfolgte Urheberrechtsverletzung als Störer haften kann.

Unter der fraglichen Internet-Domain wurde ein Bittorrent-Tracker betrieben. Man konnte auf der Seite also an urheberrechtsverletzende Dateien (Raubkopien) kommen. Der High Court of London hatte 2013 verschiedene Access-Provider dazu verurteilt, unter anderem die Domain, um die es hier ging, wegen der Verletzung von Urheberrechten zu blockieren. Die Klägerin forderte den Registrar danach auf, die Domain zu diskonnektieren, da sie Inhaberin der Rechte an einem bestimmten Musikalbum sei. Dieses Album sei über den Bittorrent-Tracker auf der fraglichen Domain zugänglich. Außerdem verwies sie auf das Urteil des High Court of London.



Die Vorinstanz, also das Landgericht Saarbrücken gab einer einstweiligen Verfügung der Klägerin statt. Die Berufung des Registrars gegen diese Entscheidung wies das OLG jetzt zurück. Die Richter nahmen eine Störerhaftung des Registrars an. Er habe zumutbare Prüfpflichten verletzt. Es liege auch die für eine Störerhaftung erforderliche adäquat-kausale Mitwirkung an einer Rechtsverletzung vor. Die Verletzung von Prüfungs- und Überwachungspflichten begründete das OLG anhand einer Einzelfallbetrachtung. Im vorliegenden Fall seien die Rechtsverletzungen offenkundig gewesen und der Beklagte sei ausreichend darauf hingewiesen worden, wobei auf die Entscheidung des High Court Bezug genommen wurde. Dem Beklagten hätten alle notwendigen Informationen vorgelegen um den konkreten Urheberrechtsverstoß prüfen und bewerten zu können.

Eine Anwendung der Haftungsprivilegierung nach §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) lehnte das Gericht ab.

(OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2014, Aktenzeichen 1 U 25/14)

Unsere Meinung

Die genannte Haftungsprivilegierung wird für Access-Provider, Hosting-Provider und ähnliche Dienstleister vom Gesetzgeber gewährt, wenn und soweit diese Informationen lediglich durchleiten, speichern, den Zugang zu ihnen vermitteln etc. Damit sollen diese rechtlich neutralen Geschäftsmodelle, die teilweise gesellschaftlich wichtige Zwecke erfüllen, nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH aber gilt das Privileg nicht für Ansprüche auf Unterlassung eines bestimmten Verhaltens. Wenn also der Dienstleister Kenntnis erlangt von einer Rechtsverletzung, dann muss er handeln. Er muss prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Rechtsverletzung handelt und er muss dann die erforderlichen Schritte unternehmen, also soweit technisch möglich und zumutbar die weitere Ermöglichung der Rechtsverletzung unterbinden. Das ist die so genannte Störerhaftung.

Dass die Haftungsprivilegierung bei Unterlassungsansprüchen nicht greift wird aktuell wieder sehr kontrovers diskutiert. Das Urteil des OLG Saarbrücken bewegt sich aber ausdrücklich im Rahmen dieser nach wie vor gültigen Rechtsprechung.

Auch der Registrar einer Domain kann also unter Umständen zum Störer werden, wenn er die Konnektierung einer bestimmten Domain zu einem Kunden nicht unterbindet. Ob grundsätzlich auch nach deutschem Recht eine Blockierung von Domains durch Provider möglich ist wird übrigens zzt. nicht minder kontrovers diskutiert. Hier war das Problem nicht zu erörtern, da es eine Entscheidung aus England gab, auf die sich das deutsche Gericht stützen konnte.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 830093
 78

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Störerhaftung des Domain-Registrars“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Haftung des Domain-Registrars als StörerBild: Haftung des Domain-Registrars als Störer
Haftung des Domain-Registrars als Störer
Das Landgericht Saarbrücken hat die Störerhaftung in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ausgedehnt auf die Registrare von Domains, also die Unternehmen, die im Auftrage ihrer Kunden Domains registrieren und den Kunden zur Verfügung stellen. Der deutsche Registrar Key-Systems wurde verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetdomain …
Bild: So sichern sich Städte und Gemeinden ihre travel-domainsBild: So sichern sich Städte und Gemeinden ihre travel-domains
So sichern sich Städte und Gemeinden ihre travel-domains
Die travel-domains gehören mit 20.000 Registrierungen bis Dezember 2006 zu den erfolgreichen Neuen Top Level Domains. Nur Firmen aus der Reisebranche und Touristik-Industrie dürfen travel-Domains registrieren. Tralliance hat Städten und Gemeinden ihren Name bis vor kurzem unter .travel reserviert. Viele Städte, darunter Hamburg und Wiesbaden, habensich in dieser Phase ihre travel-domain gesichert. Diese Schutz-Periode ist kürzlich abgelaufen. Jetzt kann zwar nicht jeder, aber jeder aus der Touristikbranche sich einen Städtenamen unter .travel…
CentralNic bietet „.com.de“ Domain für Internationale Marken und Deutschland
CentralNic bietet „.com.de“ Domain für Internationale Marken und Deutschland
… die erfolgreichste Domaineinführung in der Geschichte unseres Unternehmens“, so Ben Crawford, CEO der internationalen Registrierungsstelle CentralNic. Thorsten Smeets, COO und Verkaufsleiter des Domain-Registrars Key Systems: „.com.de verbindet die beliebtesten allgemeinen und Länderdomains der Welt, .COM und .DE – und all dies zu einem erschwinglichen …
Bild: Die Haftung der Denic eG für Namensrechtsverletzungen DritterBild: Die Haftung der Denic eG für Namensrechtsverletzungen Dritter
Die Haftung der Denic eG für Namensrechtsverletzungen Dritter
… Angelegenheit landete schließlich beim Bundesgerichtshof für Zivilsachen. Die fünf Richter des ersten Senats hatten darüber zu entscheiden, ob die Denic nach den Grundsätzen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden kann. Der Senat verwies zunächst auf eine frühere Entscheidung, wonach eine Störerhaftung nur im Falle der Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten …
InterNetWire ist Gründungsmitglied des eco Forums „Names and Numbers“
InterNetWire ist Gründungsmitglied des eco Forums „Names and Numbers“
… wieder heraus, dass Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen, wie z.B. die Haftung des Admin-C für Web-Inhalte, die Pfändbarkeit von Domains oder die Störerhaftung des Domain-Registrars. Wir begrüßen es daher sehr, dass Domain-Recht einer der Themenschwerpunkte des Arbeitskreises werden soll.“ Neben dem Domain-Recht werden die neuen gTLDs ein weiteres …
.gmbh-Domains: Wer sie registrieren darf und was es kostet
.gmbh-Domains: Wer sie registrieren darf und was es kostet
Eine Schwemme neuartiger Domains erreicht derzeit das Internet - von .academy bis .zone. Für Unternehmen eine unübersichtliche Situation. Lohnt sich der Invest? "Die meisten neuen TLDs können Unternehmen getrost vernachlässigen", so Bernhard Jodeleit, Inhaber der Kommunikationsagentur Lots of Ways GmbH. "Aus unserer Sicht gibt es jedoch eine Perle unter den neuartigen Top Level Domains: die Endung .gmbh." Seit dem 22.06.2016 sind die neuen .gmbh-Domains offiziell und sofort registrierbar. Gerade für Unternehmen, deren Namen unter klassisch…
Bild: Israels .CO.IL und .ORG.IL neu bei Key-SystemsBild: Israels .CO.IL und .ORG.IL neu bei Key-Systems
Israels .CO.IL und .ORG.IL neu bei Key-Systems
Das Portfolio des Domain-Registrars Key-Systems wächst kontinuierlich: Nachdem das Unternehmen zuletzt im November 2009 gleichzeitig sieben Top-Level-Domains neu in sein Angebot aufgenommen hatte, kommen ab sofort .CO.IL und .ORG.IL hinzu. Über das Endkunden-Portal domaindiscount24 und das Reseller-Portal RRPproxy können Kunden jetzt die beiden länderspezifischen …
domainfactory startet Vorregistrierungen für .eu-Domains
domainfactory startet Vorregistrierungen für .eu-Domains
Voller Service für Registrierung von Markenrechten, Firmen- und Familiennamen Als einer der ersten deutschen Webhoster hat sich die domainfactory GmbH zum Registrar für die .eu-Domain akkreditiert. Ab Anfang Juli werden beim Münchner Premium-Hoster kostenlose Vorregistrierungen für alle Phasen der .eu-Einführung möglich sein. Inhaber von Markenrechten sowie Firmen- und Familiennamen können sich damit ihre Domains rechtzeitig sichern. Nicht einmal eine Woche nach dem Start der Registrierungsfrist hat Premium-Webhoster domainfactory den Statu…
Bild: T.R.A.F.F.I.C. 2010: InterNetX erneut Platinum SponsorBild: T.R.A.F.F.I.C. 2010: InterNetX erneut Platinum Sponsor
T.R.A.F.F.I.C. 2010: InterNetX erneut Platinum Sponsor
(REGENSBURG – LAS VEGAS, Januar 2010) - Als einer der Haupt-Sponsoren der T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas unterstützt InterNetX das erste große Domain-Event im neuen Jahr und präsentiert – aus der Sicht eines Registrars – Hintergründe zu Registrierungsbedingungen und technischen Anforderungen. Das neue Domain-Jahr 2010 startet mit der T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas gleich richtig durch. Im "Hard Rock Hotel and Casino" in Las Vegas erörtern vom 21. bis 23. Januar Domain-Fachleute die aktuellen Marktentwicklungen der Branche und loten gemeinsam neue Produk…
EPAG überspringt die Marke von 100.000 Domains
EPAG überspringt die Marke von 100.000 Domains
Domainbestand bei EPAG wächst 2006 um 92% - EPAG stärkt Position unter Domain-Anbietern für Reseller Die EPAG Domainservices GmbH in Bonn startet mit einer Erfolgsmeldung in das neue Jahr: Bereits am Wochenende hat der Domain-Zähler des ICANN-Registrars und DENIC- Mitglieds EPAG die Marke von 100.000 Domains hinter sich gelassen. EPAG konnte damit die Zahl der verwalteten Domains im vergangenen Jahr um 92% steigern. "Das starke Wachstum des Domain-Bestands spricht für die sehr erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens im letzten Jahr und st…
Sie lesen gerade: Störerhaftung des Domain-Registrars