(openPR) Verfahren zur Auswahl des UN-Generalsekretärs bislang nicht formal geregelt
Berlin. Ein transparentes und formalisiertes Auswahlverfahren bei der Ernennung des UN-Generalsekretärs hat das Komitee für eine demokratische UNO in einer Mitteilung vom Montag angemahnt. Zum Ende der zweiten fünfjährigen Amtszeit von Kofi Annan müssen die Vereinten Nationen im Dezember einen neuen Generalsekretär wählen. „Eine Formalisierung des Verfahrens ist wichtig, um die Ernennung des am besten qualifizierten Kandidaten sicherzustellen und politische Willkür zu minimieren“, so der Komitee-Vorsitzende Andreas Bummel. Anders als etwa bei der Wahl des Generaldirektors der Welthandelsorganisation WTO gibt es für das Verfahren zur Auswahl des UN-Generalsekretärs bislang keinerlei formale Regeln.
„Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Verfahren formalisiert wird“, so Bummel. In der vergangenen Woche habe Kanada einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Deutschland solle sich dem anschließen. Eine Orientierung könnten die Regeln der WTO zur Auswahl des Generaldirektors bieten.
Der offizielle Nominierungsprozess für die Neuwahl des UN-Generalsekretär könnte demnach neun Monate vor Ablauf der laufenden Amtszeit starten und drei Monate davor mit der Ernennung des neuen Amtsinhabers enden. Nach Beginn des Nominierungsprozesses hätten die UN-Mitgliedsstaaten nach dem Vorbild des WTO-Verfahrens einen Monat Zeit, um offizielle Kandidaten ins Rennen zu schicken. Die Kandidaten könnten sich in den folgenden drei Monaten vorstellen und befragt werden. Um mehr Transparenz zu schaffen, solle der Vorstellungsprozess öffentlich sein und neben den UN-Mitgliedsstaaten auch die Zivilgesellschaft einbeziehen, so das Komitee für eine demokratische UNO. Die letzten zwei Monate des Verfahrens stünden dann für Konsultationen der UN-Mitglieder zur Verfügung. Am Ende solle einer der Kandidaten möglichst im Konsens ernannt werden können.
Der UN-Generalsekretär wird auf Empfehlung des UN-Sicherheitsrates von der UN-Generalversammlung für jeweils fünf Jahre ernannt. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates können dabei von ihrem Vetorecht Gebrauch machen.





