(openPR) Wer zwischen 01.09.2002 und 31.03.2008 bei der ING DiBa einen Kredit als Verbraucher aufgenommen hat, kann diesen auch heute noch widerrufen. Die ING DiBa hat in dieser Zeit – eventuell auch darüber hinaus – eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwandt.
Deshalb begann die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Widerruf ist daher auch heute noch möglich, selbst dann, wenn der Kredit längst abgewickelt ist. Dies ist für Kunden interessant, die ihren Kredit vorzeitig getilgt haben und dafür an die ING DiBa eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten. Weiter ist dies für Kunden interessant, deren Kredit noch läuft, aber zu einem höheren Zinssatz verzinst ist, als derzeit marktüblich.
„Die Bank hat in der Vergangenheit für Kredite hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, wenn der Kunde vor Ablauf tilgte. Und bei Kreditverträgen aus der Zeit zwischen 2002 und 2008, die heute noch laufen, werden zum Teil sehr hohe Zinssätze berechnet, die heute nicht mehr marktüblich sind. In beiden Fällen kann sich der Kunde wehren. Wir sehen hier sehr gute Erfolgsaussichten“, so Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke (Rössner Rechtsanwälte).
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