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Verklagte Anlegerin der ALAG gewinnt und macht Mut

13.01.201412:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verklagte Anlegerin der ALAG gewinnt und macht Mut
Jacqueline Buchmann - Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte & Fachanwälte, Berlin
Jacqueline Buchmann - Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte & Fachanwälte, Berlin

(openPR) Dr. Schulte Partner wieder erfolgreich gegen ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG – Landgericht Stade weist Klage der Fondsgesellschaft ab - von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann

Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner betreut etliche verklagte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co KG. Dass nicht immer sofort ein Vergleich die letzte Lösung ist, zeigte sich wieder vor dem Landgericht Stade. Hintergrund war die Beteiligung einer Anlegerin in Form einer Rateneinlage (Sprint), welche diese zur Altersvorsorge empfohlen erhalten hatte. „Als sei es nicht schon schlimm genug, dass eine hochriskante unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen wurde, geriet die ALAG Automobil GmbH & Co. KG bekanntlich in Zahlungsschwierigkeiten und stellte den aktiven Geschäftsbetrieb ein. "Das Totalverlustrisiko hat sich somit realisiert", erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann.



Liquidation

Die Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft im Dezember 2009 führte nach unserer Rechtsauffassung zur Beendigung der einzelnen Beteiligungsverträge. Anleger, die eine Rateneinlage angeschlossen haben, dürften daher nicht mehr verpflichtet sein, etwas in den Sprint-Vertrag einzuzahlen. Dies wurde der Kanzlei Dr. Schulte bereits von mehren Gerichten – wie z.B. Landgericht Berlin, Landgericht Landshut mit Urteilen bestätigt. Weitere Gerichte – wie z.B. das Landgericht Hannover, das Landgericht Neubrandenburg, Landgericht Köln, Landgericht Augsburg – haben sich in vorläufigen Hinweisbeschlüssen dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Zuletzt „kassierte“ die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG vor dem Oberlandesgericht München ( http://bit.ly/1kwasff ) in drei Berufungsverhandlungen, die ebenfalls von Rechtsanwältin Buchmann begleitet wurden, drei Versäumnisurteile, weil auch hier der 20. Senat mitteilte, dass er an seiner Rechtsauffassung festhalten und voraussichtlich die Klage der Gesellschaft auf Zahlung abweisen werde. Im Übrigen haben auch der 8. und der 21. Senat des Oberlandesgerichts München diese Rechtsauffassung geäußert.

Landgericht Stade

Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Stade war ebenfalls die Klage auf Zahlung von Sprintraten. Das Landgericht Stade schloss sich der Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner an und führte im Urteil vom 18.12.2013 wörtlich aus:

„Die Klägerin (ALAG) hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Raten aus § 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. § 230 HGB, weil die atypisch stille Gesellschaft liquidiert wurde…“

Ein weiterer Erfolg für Rechtsanwältin Buchmann, die wohl die einzige Anwältin deutschlandweit sein dürfte, die derartig erfolgreich gegen die ALAG ( http://bit.ly/1dndA9w ) kämpft. Dies erfreut die hier beauftragte Anlegerin ebenso, wie die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ( http://www.dr-schulte.de ).

Mahnbescheide

Anleger, die Ende 2013 noch Mahnbescheide erhalten haben, sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sorgfältig abwägen, ob sie die Forderung der ALAG begleichen, sich mit anwaltlicher Hilfe zu besseren Konditionen vergleichen oder sogar den Schritt wagen, Widerspruch einzulegen und sich gegen eine dann zu erwartende Klage zu verteidigen.


V.i.S.d.P.:

Jacqueline Buchmann

Rechtsanwältin LLM
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70

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