(openPR) Dem Schiffsfonds Navalia 7 droht die Insolvenz, wenn Ausschüttungen nicht an die Gesellschaft zurückgezahlt werden.
Anleger des Schiffsfonds Navalia 7 erhielten im August und Oktober 2013 ein Schreiben der IDEENKAPITAL Schiffsfonds Treuhand GmbH mit der Aufforderung, 13 % der Ausschüttungen, die diese in den Jahren 2004 und 2005 erhalten haben zurückzuzahlen, damit eine Sanierung erfolgen kann. Zahlen sie nicht, drohe die Insolvenz. In diesem Fall müssen sogar 16 % gezahlt werden.
Diese Mitteilung ist für viele Betroffene ein Schock. Wurde Anlegern diese Beteiligung doch zur Altersvorsorge angeboten und mit dem Hinweis auf größte Sicherheit:
„Das Schlimmste was Ihnen passieren kann, ist, dass das Schiff untergeht und dagegen sind wir versichert.“
Mit diesem Argument wurde einem 65 jährigen Renter aus der Nähe von Düsseldorf das Angebot schmackhaft gemacht. Bei dieser Sicherheit und der versprochenen Rendite von 8 % konnte er nicht nein sagen.
Nun drohen der Totalverlust und die Rückzahlung der vor Jahren erhaltenen Ausschüttungen. Der Zahlungsaufforderung der Fondsverwaltung kann er sich entziehen, wenn dazu im Gesellschaftsvertrag nicht ausreichend klar geregelt wurde, dass die Ausschüttungen nur als Darlehen an den Gesellschafter gewährt wurden und zurückgefordert werden können. Aber selbst dann muss der Anleger spätestens im Falle der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter die Ausschüttungen erstatten, da diese als Rückzahlung der Einlage nach § 172 Abs. 4 HGB anzusehen sind.
Wer nicht damit rechnet, dass das Motorschiff Port Stewart nach Rückzahlung der Ausschüttungen wieder flott wird, muss sich fragen, ob er anleger- und objektgerecht beraten wurde. Bei einer Vermittlung eines Steuersparmodells mit einer Festlaufzeit von 18 Jahren an einen Renter, sprechen schon die äußeren Umstände dagegen. Für andere Anleger dürfte interessant sein, ob diese im Beratungsgespräch darauf hingewiesen wurden, dass die vermittelnde Bank oder Sparkasse eine Vermittlungsprovision von 9 % erhält.
Bis zu der einschlägigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahre 2006 gingen die Banken davon aus, über dieses Eigeninteresse bei der Vermittlung von Beteiligungen nicht aufklären zu müssen. Der Bundesgerichtshof sieht aber eine dahingehende Aufklärungspflicht der Banken bereits seit den Neunzigern für gegeben an.
Wird über eine solche Interessenkollision nicht aufgeklärt, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Beratung von der Zeichnung Abstand genommen hätte. Dann steht dem Anleger die Möglichkeit offen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn er dem Fonds nicht beigetreten wäre. Der Anleger geht unbeschadet von Bord. Die vermittelnde Bank oder Sparkasse muss die Beteiligung Zug um Zug gegen Erstattung der Zeichnungssumme zurücknehmen.
Fachanwalt Dr. Johannes Bender, der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bender & Partner aus Düsseldorf rät allen betroffenen Anlegern des Schiffsfonds Navalia 7 sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
Dr. Bender berät bereits erfolgreich Anleger der Ideenkapitel Schiffsfonds Navalia 1 „Port Louis“ und Navalia 7 „Port Stewart“ und konnte seinen Mandanten bereits auf ein erstes anwaltliches Schreiben Vergleichsangebote von über 40 % der Beteiligungssumme vorlegen.












