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LombardClassic 3 – erneut keine Ausschüttung

(openPR) Nach der Ausschüttung im November 2015 ist nun auch die Ausschüttung des LombardClassic 3 im Februar 2016 ausgeblieben.

Das Hamburger Pfandhaus Lombardium hat über stille Beteiligungsverträge mit der LombardClassic 3 KG Millionen eingesammelt, um damit das Pfandgeschäft mit Luxusgütern zu betreiben. Der beachtlichen Verzinsung von 7 % p.a. sollten Pfandgüter mit mehr als doppelt so hohem Wert gegenüberstehen.


Gleichwohl blieben die Zinszahlungen im November 2015 und nun auch im Februar 2016 aus.

Die Fidentum AG teilte am 19.11.2015 per Eilmeldung mit, den Vertrieb des LombardClassic 3 einzustellen; kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren über die Fidentum AG eröffnet.

Am 07.12.2015 veröffentlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin), dass der Lombardium KG mit Bescheid vom 04.12.2015 aufgegeben wurde, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft sofort einzustellen und die Darlehensverträge abzuwickeln. Denn neben dem Lombardgeschäft wurden auch Kredite auf Inhaberaktien und Inhabergrundschulden vergeben. Dies stellt nach Ansicht des BAFin ein unerlaubtes Kreditgeschäft dar.

Mit Schreiben vom 30.12.2015 meldet sich der Geschäftsführer der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG bei den Anlegern und teilte mit, dass der Grund für den Zahlungsausfall der zähe Verwertungsvorgang mancher Pfänder und insbesondere der Tatsache geschuldet sei, dass eine Auktion von Kunstwerken im November in Paris aufgrund des zuvor erfolgten Anschlages nicht die erwünschten Mindestzuschläge erbracht habe.

Mit Schreiben vom 07.03.2016 teilte die LombardClassic 3 KG mit, dass eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt worden sei, um die Werthaltigkeit der Pfänder zu überprüfen. Dies ist bemerkenswert, da die Pfänder bereits bei Annahme auf deren Werthaltigkeit geprüft worden sein sollten.

Eine Offenlegung der aktuellen Bücher und Papiere hat der Treuhänder bis heute nicht gewährt.

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte, Düsseldorf, die bereits Anleger des Lombard Classic 3 vertritt und sich auf die Beratung von geschädigten Anlegern spezialisiert hat, bietet Anlegern einen Informationsaustausch und Handlungsoptionen an. Denn sollte es sich bei den stillen Beteiligungen um partiarische Darlehen gehandelt haben, dürften nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Johannes Bender neben den gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen auch bankrechtlichen Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen, um das investierte Kapital zurückfordern zu können.

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