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AGP kritisiert steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung.

20.11.201312:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Aktieninstituts (DAI) und Ernst &Young (Mitarbeiterbeteiligung mit Aktien: Eine Umfrage unter börsennotierten Unternehmen in Deutschland; 1. Auflage, November 2013; ISBN 978-3-934579-72-9) machen deutsche Unternehmen vor allem die zu geringe staatliche Förderung dafür verantwortlich, dass Mitarbeiterbeteiligung mit Aktien hierzulande kaum eine Rolle spielt. Mehr als 80 Prozent der befragten börsennotierten Unternehmen kritisieren die steuerliche Benachteiligung und regen höhere Freibeträge als entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland an.



Tatsächlich sei das Potenzial für aktienbasierte Vergütung auf breiterer Basis in Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft und bleibt trotz der Anhebung des Freibetrags von jährlich 135 Euro auf 360 Euro im Jahr 2009 hinter vielen Ländern weiterhin deutlich zurück. Im Jahr 2012 habe die Zahl der Belegschaftsaktionäre bei etwas weniger als 1,3 Millionen gelegen. Um die Jahrtausendwende seien hierzulande dagegen noch mehr als 1,6 Millionen Mitarbeiteraktionäre gezählt worden. Der Nutzen der aktuellen staatlichen Förderung wird von vielen Unternehmen offensichtlich als zu gering angesehen. Zwar bieten 60 Prozent der Umfrageteilnehmer eine aktienbasierte Vergütung an, aber für die überwältigende Mehrheit (75 Prozent) hatte die Anhebung der staatlichen Förderung im Jahr 2009 keinerlei Auswirkungen auf die Bereitschaft, ihre Mitarbeiter am Kapital zu beteiligen. Für den Rest der Umfrageteilnehmer war die steuerliche Förderung allenfalls ein Grund unter vielen, einen Aktienplan einzuführen. Ferner haben sich weniger als 60 Prozent der Unternehmen bewusst dafür entschieden, bei der Ausgestaltung des Aktienplans die Bedingungen der staatlichen Förderung zu erfüllen. Das Ziel der staatlichen Förderung, einen Anreiz zur Implementierung einer Kapitalbeteiligung zu geben, wird damit derzeit zu einem großen Teil verfehlt, so das Fazit der Studie.

„Was hier für die Aktiengesellschaften belegt wurde, gilt erst recht für den Mittelstand“, so Dr. Heinrich Beyer vom Fachverband AGP. „Auch hier wirkt trotz des gestiegenen Interesses insbesondere bei Familienunternehmen die ungünstige steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung als Bremse“. Die AGP - Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung erneuert in diesem Zuge ihre Forderung nach der steuerlichen Gleichstellung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit der betrieblichen Altersversorgung. Hier können Arbeitnehmer bis zu 2.784 € pro Jahr mit nachgelagerter Besteuerung investieren. Im Gegensatz dazu sind Einlagen der Mitarbeiter in das eigene Unternehmen aus versteuertem Einkommen zu leisten. Die Unternehmen können ihren Mitarbeitern lediglich Beteiligungen bis zu 360 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei überlassen. Nach Ansicht der AGP stellt dies eine gravierende Benachteiligung dieser für die Mitarbeiter, die Unternehmen und die Gesellschaft wichtigen Anlageform dar. „Gerade vor dem Hintergrund einer unzureichenden Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und dem derzeitigen Zinstief, muss der Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital der Unternehmen ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden“, so Beyer.

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