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Hilfe in Steuersachen? Jetzt helfe ich mir selbst.

07.02.200608:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Unser Recht ist manchmal - gelinde gesagt - recht sonderbar: Da gibt es ein Steuerberatungsgesetz, das außer den steuerberatenden Berufen anderen Personen die Hilfeleistung in Steuersachen verbietet. Zwar dürfen gerade noch nahe Angehörige einander kostenlos mit Rat und Tat zur Seite stehen, nicht aber entfernte Verwandte, Freunde und Bekannte. Nicht erlaubt ist eine Hilfeleistung, wenn sie "geschäftsmäßig" durchgeführt wird. Geschäftsmäßig handelt, wer die Absicht hat, die Hilfe selbstständig in gleicher Weise zu wiederholen, egal, ob dafür Geld gezahlt wird oder nicht. Aufgrund dieser Definition sehen die Finanzämter häufig jede - auch kostenlose - Hilfeleistung als unerlaubt an.



- Die bittere Folge dieser unsinnigen Vorschrift musste ein Rentner erfahren, der wegen seiner kostenlosen Hilfe für Freunde und Bekannte ins Visier der OFD Berlin geriet. Die Steuerfahndung (!) stellte deswegen mit vier Mann seine Wohnung auf den Kopf. Und nach der Razzia kam ein Bußgeldbescheid über 1 500 Euro. Der hilfsbereite Rentner hat weder das Finanzamt noch seine Freunde geschädigt. Warum also gibt es solch eine Vorschrift und warum wird mit der Verfolgung dieser Vorschrift derart Steuergeld verschwendet?

- In einem anderen Fall half ein freundlicher Mensch leidgeprüften Steuerzahlern bei ihrer Steuererklärung, indem er deren Daten in sein PC-Steuerprogramm eingab, die Entfernungskilometer ermittelte, auf Fristen hinwies u.Ä. Für diese Hilfe verlangte er 30 Euro. Das Finanzamt sah hierin eine unerlaubte geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen und drohte ein Zwangsgeld an. Die Sache ging bis zum Bundesfinanzhof, wo die Richter dem Helfer klarmachten, dass die verbotene Hilfeleistung in Steuersachen auch "Hilfeleistungen bei weniger bedeutsamen steuerlichen Anträgen erfasst" (BFH-Beschluss vom 19.5.2005, BFH/NV 2005 S.1872).

Wie passt eigentlich das Verbot der Hilfe in Steuersachen in die heutige politische Landschaft? Wo der Meisterbrief für viele Berufe abgeschafft wurde, wo jedermann ohne Lizenz Geldanlagen anbieten (und vernichten) darf, wo die Erlaubnis zur Rechtsberatung ausgeweitet wurde, wo das Steuerrecht und jede neue Steuervorschrift immer komplizierter wird, wo die Steuerregeln zu Kindern kaum zu kapieren sind, wo die neue Rentenbesteuerung zu einer Wissenschaft geworden ist, wo neuerdings immer mehr Rentner wieder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind … wo doch jeder Steuerfall ohnehin vom Finanzamt geprüft wird?

Die neue Bundesregierung möchte Bürokratie abbauen - und dazu müsste auch die Abschaffung dieses unsinnigen Hilfeverbots gehören. Tatsächlich aber wurde zu Jahresanfang nicht dieses Verbot, sondern die Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten abgeschafft. Jetzt darf man weder kostenlose Hilfe von Freunden annehmen noch kostenpflichtige Hilfe von Profis steuerlich absetzen. Will eigentlich die Obrigkeit die Bürger gezielt dumm halten? Denn ohne Hilfe verzichten viele Steuerzahler darauf, ihre Rechte wahrzunehmen. Diesen Gefallen sollten Sie dem Fiskus aber nicht tun! Werden Sie Heimwerker - getreu dem Motto: "Jetzt helfe ich mir selbst!" Mit Steuerrat24 (unter www.steuerrat24.de) steht Ihnen hierzu ein versierter Steuerratgeber jederzeit zur Seite. Hier bekommen Sie für kleines Geld werthaltige Informationen und besten Steuerrat. Diese Hilfeleistung in Steuersachen ist erlaubt!

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