openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuerstrafrecht - Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

21.09.200916:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerstrafrecht - Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

(openPR) Staaten und Gebiete, die ausländischen Finanzbehörden nicht entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2302) werden Maßnahmen ergriffen, die einerseits Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu befolgen, und die andererseits den Finanzbehörden Möglichkeiten einräumen, um die Aufklärung bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu verbessern.


Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz gegen Steuerhinterziehung schnell umgesetzt werden.
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 05.08.2009 heißt es u.a.:
Wer Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem Standard der OECD zu leisten, der unterliegt in Zukunft strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten über diese Geschäfte.
So wurde es bereits im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz festgelegt, auf das sich Bundesrat und Bundestag im Juli 2009 abschließend geeinigt haben.
Wie diese zusätzlichen Verpflichtungen zu Nachweis und Mitarbeit aussehen, das konkretisiert nun eine vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Verordnung.
Die Verordnung beinhaltet u. a., dass für Geschäfte mit Geschäftspartnern in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD-Standard halten,
• Einnahmen nur dann durch Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gemindert werden dürfen, wenn besondere Nachweispflichten erfüllt werden.
• bei Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen die bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten in jedem Fall zeitnah erfüllt werden müssen,
• auch für Geschäftsbeziehungen zu fremden Dritten bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllt werden müssen, die sonst nur bei Geschäften mit nahe stehenden Personen gelten. Diese Aufzeichnungen müssen enthalten:
• Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen
• Verträge und Vereinbarungen
• genutzte Wirtschaftsgüter, auch immaterielle wie Nutzungsrechte oder Patente
• die gewählten Geschäftsstrategien
• wenn der Geschäftspartner eine Gesellschaft ist: alle Personen, die (auch mittelbar) Gesellschafter oder Anteilseigner dieser Gesellschaft in einem nicht kooperierenden Staat oder Gebiet sind. Dies gilt jedoch nicht, soweit mit dem Großteil der Aktien der Gesellschaft oder der Gesellschafter oder Anteilseigner regelmäßig an einer anerkannten Börse gehandelt wird.
Wer Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Personen unterhält, muss diese besonderen Aufzeichnungen nicht führen, wenn die gezahlten Entgelte die Summe von 10.000 € je Person nicht überschreiten. In diesen Fällen gilt eine Bagatellregelung.
Wer Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Kreditinstituten in nicht nach OECD-Standard kooperierenden Staaten und Gebieten unterhält, muss diesen erlauben, den deutschen Behörden Auskünfte über ihn zu erteilen und die Steuerverwaltung zur Einholung dieser Auskünfte in seinem Namen bevollmächtigen.
Steuerermäßigungen oder -freistellungen im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, die von ausländischen Gesellschaften zufließen oder an diese geleistet werden, werden eingeschränkt, wenn keine Kooperation des betreffenden Ansässigkeitsstaates oder -gebietes stattfindet und der Steuerpflichtige die erhöhten Mitwirkungs- und Nachweispflichten nicht erfüllt..
Die so genannten „nicht kooperierenden Jurisdiktionen“, also Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Auskunftsaustauschs Steuerflucht und Steuerhinterziehung befördern und ermöglichen, sollen in einem BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Staaten und Gebiete trotz diplomatischer Aufforderungen weiterhin weigern, Auskünfte in Steuersachen zu erteilen und einen dem OECD-Standard entsprechenden Auskunftsverkehr zu vereinbaren.
Staaten und Gebiete, die entgegen den von der OECD entwickelten Standards den deutschen Steuerbehörden keine Auskünfte zur Durchführung von Besteuerungsverfahren erteilen, begünstigen Steuerflucht und Steuerhinterziehung.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat daher Möglichkeiten geschaffen, in Fällen mit Bezug zu nicht kooperierenden Jurisdiktionen das hier bestehende Aufklärungsdefizit durch zusätzliche Mitwirkungs- und Nachweispflichten auszugleichen, um die zutreffende Besteuerung durchführen zu können und so Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Denn: Wer Steuern hinterzieht, schadet der ganzen Gesellschaft.
Weitere Informationen zum Thema und weitere Links sind zu finden auf der Homepage des BMF.
(Quelle: PM des Bundesministeriums für Finanzen vom 05.08.2009)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 352011
 140

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Steuerstrafrecht - Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, RA Martin J. Warm

Bild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des WettbewerbsverbotsBild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt. Der Beklagte war bei der Klägerin als Produktmanager und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbe…
Bild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem EinkommenssteuervorauszahlungsbescheidBild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Die Finanzverwaltung darf sich bei der steuerlichen Veranlagung hinsichtlich der Bemessung einer zu erwartenden Steuerforderung gegen einen prominenten Steuerpflichtigen (hier: Carsten Maschmeyer) nicht allein auf Berichte in den Medien verlassen. Der Steuerpflichtige ist dann berechtigt, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen und sich die entstehenden Kosten vom Land ersetzen zu lassen. Das Verfahren betrifft eine Schadensersatzklage des ehemaligen AWD-Chef Carsten Maschmeyer gegen das Land Niedersachsen wegen einer Pflichtver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Steuerhinterziehung – Wenn aus "Schummelei" ein Fall für den Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht wirdBild: Steuerhinterziehung – Wenn aus "Schummelei" ein Fall für den Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht wird
Steuerhinterziehung – Wenn aus "Schummelei" ein Fall für den Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht wird
„Steuerhinterziehung ist doch nichts Schlimmes. Ein Kavaliersdelikt. Der Staat betrügt uns doch auch!" Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Steuerumgehung und Steuerbetrug. Immer mehr Steuerpflichtige halten "ein bischen Tricksen" bei der Steuererklärung für gerechtfertigte "Notwehr" gegenüber dem Fiskus, die schließlich "ja jeder macht". Sie unterliegen …
3. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht
3. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht
… Thüringer Praktikertagung im Steuerstrafrecht. Folgende Hauptthemen stehen im Fokus: • Regelungen des neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes • Änderungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung • Rechtsfragen bei Hausdurchsuchungen • Steuerhinterziehung trotz Kenntnis der Finanzverwaltung Nicht erst seit dem spektakulären Steuerstrafverfahren gegen den …
Bild: Steuerhinterziehung: Strafbefreiende SelbstanzeigeBild: Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige
… Selbstanzeige zurück in die SteuerlegalitätWer den Finanzbehörden gegenüber steuerpflichtiges Einnahmen verschwiegen oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben gemacht hat, kann sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht dem Steuerpflichtigen eine harte Strafe. Dabei kann das Strafmaß von Geldstrafen bis …
Bild: Mit Ankauf von Steuer CDs muss weiter gerechnet werden – Noch hilft die SelbstanzeigeBild: Mit Ankauf von Steuer CDs muss weiter gerechnet werden – Noch hilft die Selbstanzeige
Mit Ankauf von Steuer CDs muss weiter gerechnet werden – Noch hilft die Selbstanzeige
… auch weiterhin gerechnet werden. Hinzu kommt, dass mit der anstehenden Einführung des automatisierten internationalen Informationsaustausches betreffend Kapitaleinkünfte der Kampf gegen Steuerhinterziehung auch international weiter verschärft wird. Mit dem Instrument der Gruppenanfrage bei Banken in der Schweiz und Österreich haben die Steuerfahnder …
Bild: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vor dem automatischen Informationsaustausch 2017Bild: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vor dem automatischen Informationsaustausch 2017
Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vor dem automatischen Informationsaustausch 2017
Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 wird ein neues Kapitel im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung aufgeschlagen. Für deutsche Bundesbürger, die nach wie vor unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten deponiert haben, steigt damit die Gefahr, dass ihre Steuerhinterziehung entdeckt wird, noch einmal spürbar …
Bild: Selbstanzeige bietet bei Steuerhinterziehung nach wie vor den AuswegBild: Selbstanzeige bietet bei Steuerhinterziehung nach wie vor den Ausweg
Selbstanzeige bietet bei Steuerhinterziehung nach wie vor den Ausweg
… des automatischen Informationsaustausches von Bankdaten ab 2017 wird die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner. Einen Ausweg bietet nach wie vor die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Die Bedingungen für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung haben sich zwar seit dem 1. Januar 2015 verschärft, wichtig ist aber, dass sie grundsätzlich nach …
Bild: Steuerhinterziehung durch Stiftung in Liechtenstein - Selbstanzeige als AuswegBild: Steuerhinterziehung durch Stiftung in Liechtenstein - Selbstanzeige als Ausweg
Steuerhinterziehung durch Stiftung in Liechtenstein - Selbstanzeige als Ausweg
Der Steuerhinterzieher ist nicht notwendig bereits dann geschützt, wenn er zum Zwecke der Steuerhinterziehung eine Stiftung einschaltet: Vielfach werden gerade größere Vermögen unter dem Namen einer Stiftung angelegt. Dies geschieht vor allem in der Rechtsform einer Stiftung liechtensteinischen Rechts. Für die Errichtung einer solchen Stiftung kann es …
Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht - Regierung beschließt Verordnung zum Steuerhinterziehungsgesetz
Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht - Regierung beschließt Verordnung zum Steuerhinterziehungsgesetz
Das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung nimmt Gestalt an. Welche Länder betroffen sind wird künftig vom Finanzministerium gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt bestimmt. Der Kampf der Behörden gegen die Steuerhinterziehung wird somit konkreter. Bezüglich der betroffenen Staaten, die in Steuersachen nicht zum Auskunftsaustausch …
40.000 Datensätze – 200 Durchsuchungen – 500 Mio. Euro – Abschaffung/Modifikation der Selbstanzeige?
40.000 Datensätze – 200 Durchsuchungen – 500 Mio. Euro – Abschaffung/Modifikation der Selbstanzeige?
… in Haftung genommen. Betriebsprüfung und Steuerfahndung rüsten auf. Der für das Steuerstrafrecht allein zuständige 1. Strafsenat zieht die Zügel erneut an. Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Steuerhinterziehung des „kleinen Mannes“. Was bedeutete das alles für Sie als Berater? Bringen Sie sich auf den aktuellen Stand, um Ihre Mandanten im Falle eines …
Steuerstrafrecht: Verschärfte Regelungen zur Selbstanzeige beschlossen
Steuerstrafrecht: Verschärfte Regelungen zur Selbstanzeige beschlossen
Die Bundesregierung hat am 24.09.2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, wonach die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige zukünftig deutlich höher liegen sollen. Steuerhinterziehung, soll nur noch unter strengen Auflagen straffrei bleiben. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens …
Sie lesen gerade: Steuerstrafrecht - Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung