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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vor dem automatischen Informationsaustausch 2017

24.09.201508:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vor dem automatischen Informationsaustausch 2017
Fachkanzlei Brender & Hülsmeier.
Fachkanzlei Brender & Hülsmeier.

(openPR) Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 wird ein neues Kapitel im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung aufgeschlagen. Für deutsche Bundesbürger, die nach wie vor unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten deponiert haben, steigt damit die Gefahr, dass ihre Steuerhinterziehung entdeckt wird, noch einmal spürbar an. Mit einer Selbstanzeige können sie nach wie vor einer drohenden Verurteilung entgehen. Allerdings nur, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht von den deutschen Behörden entdeckt ist.



Schon Ende Oktober 2014 haben mehr als 50 Staaten ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unterzeichnet. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf mehr als 60 gestiegen. Dabei sind auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein. Die Bundesregierung hat im September 2015 einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht, mit denen der automatische Informationsaustausch wirksam werden kann.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die deutschen Kreditinstitute einmal pro Jahr bestimmte Kontodaten an die Finanzbehörde übermitteln. Ab 2017 sollen diese Daten auch mit den Partnerstaaten regelmäßig ausgetauscht werden. Übermittelt werden dabei etwa persönliche Daten des Kontoinhabers (Name, Anschrift, etc.), die Steueridentifikationsnummer, Kontonummer, Jahresendsalden und gutgeschriebene Kapitalerträge.

„Der automatische Informationsaustausch der Finanzdaten bedeutet im Prinzip auch das Ende des Bankgeheimnisses in vielen Staaten, besonders auch in Österreich oder der Schweiz. Schwarzgeldkonten können praktisch nicht mehr vor dem deutschen Fiskus verborgen werden“, sagt Dr. Markus Brender, Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen und bei Hinterziehungsbeträgen ab 100.000 Euro auch Freiheitsstrafen. Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bietet Betroffenen noch den Ausweg. Allerdings wird die Zeit langsam knapp. Denn wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden erst entdeckt ist, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Dennoch warnt Fachanwalt Dr. Brender davor, eine Selbstanzeige übereilt und ohne das notwendige Know-how abzugeben. „Damit wird einer Verurteilung im Grunde Tür und Tor geöffnet. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein damit sie zum gewünschten Ziel führen kann. Das ist für den Laien kaum zu machen.“

Die Veröffentlichung „Aktuelles Steuerstrafrecht“ erläutert in einer auch Nichtjuristen verständlichen Weise typische steuerstrafrechtliche Themen, und zwar Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung und die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Zugleich werden einzelne Aspekte einer steuerstrafrechtlichen Verteidigung behandelt. Schließlich werden aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht dargestellt: http://www.brender-huelsmeier.de/Steuerstrafrecht

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