(openPR) Mehr als fragwürdig scheint ausgerechnet beim Entwickler von Programmen zum Datenschutz, wie beispielsweise dem Norton AntiVirus oder Norton Internet Security, der Symantec Corporation, der eigene Umgang mit dem Datenschutz gehandhabt zu werden, wenn es um konzerneigene Interessen geht. Symantec überwacht und zeichnet Telefonate auf. Diese Erfahrung machten wir selbst und haben die Tochtergesellschaft, die Symantec GmbH, in Deutschland um Stellungnahme ersucht. Parallel konfrontierten wir den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Bonn mit dem Sachverhalt und seine Antwort war klar und unmißverständlich:
"Eine Aufzeichnung ohne eine solche Einwilligung ist grundsätzlich nach § 201 Strafgesetzbuch als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar."
Wie es zu dieser Feststellung unsererseits gekommen ist, welche Begleitumstände damit einhergingen und wie Symantec reagiert hat, lesen Sie in unserer Exklusivreportage. Bedeutend wird jedoch auch das Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Staatsanwaltschaft werden, der wir nach Hinweis des BfDI den Sachverhalt übermitteln.
http://www.muenchnernotizen.info/Kriminalitaet/Symantec/0602_xx_06.html








