Lausch-Praxis ist grundrechtswidrig
(openPR) Lausch-Praxis ist grundrechts-widrig
13.01.2003Eine Studie der Uni Bielefeld weist eine drastische Zunahme sowie Rechtsverstöße bei der Telefonüberwachung nach. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses:
Die PDS im Bundestag hat mehrfach vor den Folgen des großen Lauschangriffes gewarnt. Die Studie belegt unsere Befürchtungen. Die Telefonüberwachung wurde als extreme Ausnahme verkauft. Sie ist längst zum Normalfall verkommen. Das ist nicht nur rechts-, sondern im Wesen auch auch grundgesetz-widrig.
Die Überwachungsmöglichkeiten werden universell. Zugleich nehmen die Überwachungsgelüste zu. Datenschutz gilt immer weniger als politischer Auftrag und immer mehr als politischer Hemmschuh. Die nachgewiesenen Rechtsverstöße bei der Telefon-Überwachung sind das kleine Problem. Das große sind die weitgehenden Rechte, in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzudringen.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:
Über das Unternehmen
URL: http://www.pds-im-bundestag.de/mdb/dokumente/pressemitteilungen
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Lausch-Praxis ist grundrechtswidrig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.