(openPR) München, 2. Feb. 2005. Der bis Ende vergangenen Jahres amtierende Vorstandsvorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema), Prof. Dr. Reinhold Kreile (76), ist am 1. Februar in beratender Funktion (Of Counsel) in die internationale Partnerschaft Nörr Stiefenhofer Lutz aufgenommen worden. Der studierte Jurist, Politologe und Soziologe verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung an Schaltstellen der Medienbranche und gilt als hervorragender Kenner des Medienrechts, insbesondere des Urheberrechts, und des Mediensteuerrechts. Nörr Stiefenhofer Lutz wiederum genießt im Bereich Film, Rundfunk und Entertainment einen „langjährigen hervorragenden Ruf“, wie der Branchenverlag Juve in seinem Handbuch Wirtschaftskanzleien 2005/2006 schreibt. „Die beiden Profile ergänzen sich hervorragend; wir versprechen uns viel von der Zusammenarbeit“, sagt Dr. Dieter Schenk, einer der beiden Sprecher von Nörr Stiefenhofer Lutz.
Sein ganzes Berufsleben lang verstand sich Kreile als Anwalt der Künstler. „Der Schutz des schöpferischen Menschen und seines geistigen Eigentums lag mir immer am Herzen“, sagt er. 1956 gründete er seine eigene Anwaltskanzlei in München. Bis heute ist er dem Beruf treu geblieben, auch wenn er ihn mit vielen anderen Berufungen ergänzte. Er schrieb nicht nur juristische Fachaufsätze und Kommentare, sondern auch immer wieder musikalische und literarische Besprechungen und Kritiken. In der Bankenbranche wurde er zum geschätzten Ratgeber, verbunden mit mehreren Aufsichtsratsmandaten. Noch heute ist er Vorsitzender des Beirats der Münchner Privatbank Reuschel. Auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der privaten Rundfunkszene war er lange durch Verwaltungs- und Aufsichtsratsmandate verbunden.
1969 folgte er dem Ruf der Politik. Als Steuer- und Finanzexperte gehörte er dem Deutschen Bundestag von 1969 bis 1990 an, lange Zeit als finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des Vermittlungsausschusses. Mit den Medien beschäftigte er sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats des Deutschlandfunks. Diese Position hatte er von 1974 bis 1988 inne.
An der Fortbildung des Medienrechts und Mediensteuerrechts beteiligte sich Kreile mit vielen wissenschaftlichen Publikationen. Seit Mitte der Siebziger Jahre wirkt er überdies an den großen UNESCO-Beschlüssen zum Urheberrecht mit - als Mitglied der Deutschen Delegation. Das Institut für Urheberrecht, geistiges Eigentum und Steuerrecht des Max-Planck-Instituts in München begleitet er seit 1984 als Mitglied des Kuratoriums. Der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) ist er als Mitherausgeber verbunden, der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) als Mitglied des Vorstands.
Nach der Aufhebung des Verbots überörtlicher Sozietäten durch das Bundesverfassungsgericht gründete Kreile 1989 mit Alfred Gaedertz, Ralf Vieregge und Karlheinz Quack die namhafte überörtliche Sozietät „Gaedertz Vieregge Quack Kreile“. Bis die Partner 2001 getrennte Wege gingen, gehörte er ihr als Senior-Partner an. Am 1. Januar 1990 schließlich übernahm Kreile den Vorstandsvorsitz der Gema.
Nörr Stiefenhofer Lutz ist Kreile aus familiären Gründen vertraut. Sein Sohn Prof. Dr. Johannes Kreile ist Partner im Münchner Büro von Nörr Stiefenhofer Lutz. In der Medienbranche gilt auch er als herausragender Kopf. Wettbewerber loben laut aktuellem Juve-Handbuch seine „sehr umfassende Kompetenz“. In der Ausgabe des Vorjahres, als Nörr zur Kanzlei des Jahres im Medienrecht gewählt wurde, ließen sich Anwälte aus einer anderen Kanzlei sogar zu allerhöchstem Lob für Johannes Kreile hinreißen: „ein Allroundgenie“.
Ein Foto von Prof. Dr. Reinhold Kreile finden Sie unter "www.gema.de - wir über uns - Ehrenmitglieder" zum Herunterladen.
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