(openPR) Das Landgericht Oldenburg hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds ConRendit 12 GmbH & Co. KG (nachstehend zitiert: ConRendit 12) zu entscheiden.
Der ConRendit 12 ist ein Fonds des Emissionshauses ConRendit. Das Emissionshaus ConRendit wurde im Jahre 2002 gegründet. Das Emissionshaus ConRendit platziert Fonds für Unternehmen insbesondere in dem Bereich der Logistikinvestitionsgüter, die ihre Unternehmensliquidität erhöhen oder den Eigenkapitaleinsatz minimieren möchten (sogenannte off-balance bzw. bilanzneutrale Finanzierungen).
Die Ausgangssituation ist gewesen, dass der Kunde von einem Anlageberater seiner Bank den Fonds ConRendit 12 vermittelt bekam. Im Laufe des Verfahrens hat sich der Anleger u.a. darauf berufen, dass es ihm darauf angekommen sei, eine sichere Anlage für seine Altersvorsorge bei einer festen Laufzeit von fünf Jahren zu erwerben. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Anleger durch den Anlageberater seiner Bank fehlerhaft informiert und beraten wurde. Dabei stellte das Landgericht in den Entscheidungsgründen im wesentlichen darauf ab, dass der Bankberater seinen Kunden hätte darauf hinweisen müssen, dass der Fonds ConRendit 12 keine feste Laufzeit hat, sondern dass im fühesten Fall bei Kündigung nach 5 bzw. 5 1/2 Jahren die Beteiligung ende, was dann zur Berechnung eines Auseinandersetzungsguthaben führt. Dies hat der Anlageberater allerdings nicht getan. Die Bank muss ihrem Kunden Schadenersatz leisten.
vgl. Sie auch:
http://kanzlei-renner.de/ConRendit_12_Conrendit.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Anleger geschlossener Fonds gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.
Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.










