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RECHTLEGAL - Newsticker 50/2005 vom 29.12.2005

29.12.200511:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
Anwaltskanzlei Kronenberghs

(openPR) Arbeitsrecht - Mehrarbeit an Weihnachten

Der Wunsch des Arbeitgebers, Arbeitnehmer am zweiten Weihnachtsfeiertag zu beschäftigen, ist, sofern das Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, zustimmungspflichtig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Eilverfahren festgestellt und dem Arbeitgeber untersagt, Mitarbeiter am zweiten Weihnachtsfeiertag zu beschäftigen.



Der Arbeitgeber hatte mehrere Arbeitnehmer an diesem Tag zur Arbeit aufgefordert, weil kurz zuvor ein eiliger Auftrag hereingekommen war, letztlich aber erfolglos.



Versicherungsrecht - Wechsel bei höheren Kassenbeiträgen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Krankenversicherten ein Sonder-Kündigungsrecht zusteht, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz anhebt. Zeitlich begrenzt ist dieses Sonder-Kündigungsrecht auf den Monat, in dem die erhöhten Beiträge dem Versicherten mitgeteilt werden, und auf den Folgemonat.

Wechselt der Versicherte die Krankenkasse, ist er mindestens 18 Monate lang an die neue Kasse gebunden, es sei denn, diese erhöht wiederum ihre Beiträge. Dann nämlich steht dem Versicherten ein erneutes Sonder-Kündigungsrecht zu.



Zwangshaft - bei EUR 5.- kein Knast

Das Amtsgericht Lüdinghausen hat zum Az. 10 Owi 22/05 entschieden, dass die Zahlung einer Geldbuße von nur EUR 5.- nicht durch Zwangshaft erzwungen werden darf.

Im vorangegangenen Fall hatte die zu verhaftende Dame falsch geparkt, deshalb einen Bußgeldbescheid über EUR 5.- erhalten. Mehrfache Versuche, die Geldbuße zu vollstrecken, scheiterten, die Zahlungsaufforderung blieb unbeantwortet. Daraufhin wollte die Stadt die Parksünderin in Haft nehmen, um sie so zur Zahlung zu bewegen.

Dies hat das Amtsgericht abgewiesen, da zwar generell auch geringe Strafen mit Zwangshaft geahndet werden können, aber erst dann, wenn sämtliche anderen Vollstreckungsmöglichkeiten versucht worden sind, woran es fehlt.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Ein recht teurer Spaß, was die Folgekosten der Stadt anbelangt."



Telekom - Glasfasernetz für alle

Wie die EU-Medienkommissarin Viviane Reding mitteilte, hat die europäische Kommission entschieden, dass die Deutsche Telekom ihr Glasfasernetz für Wettbewerber öffnen muss. Damit bestätigt die Europäische Kommission eine Entscheidung der Bundesnetzagentur.

Zum Hintergrund: Die Telekom will für mehrere Mrd. EUR ein Glasfasernetz errichten, um Telefon, Internet und sonstige Medieninhalte zu bündeln. Auf Grund der zu erwartenden monopolartigen Stellung muss dieses Netz für Wettbewerber geöffnet werden.



Gesellschaftsrecht - Mehr Aktionärsrechte

Der Bundesgerichtshof hat zu den Az. II ZR 148/04 und 90/03 die Klagmöglichkeiten von Aktionären im Fall von Kapitalerhöhungen erweitert. Den Aktionären steht dann eine Feststellungsklage zu, wenn der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) bei einer Vorab-Ermächtigung zur Kapitalerhöhung das Bezugsrecht der Aktionäre generell ausschließt.



Versicherungsrecht - Kassen zahlen Alternativmedizin

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss gefällt, wonach die Krankenkassen alternative Medizin bezahlen müssen. Geklagt hatten die Eltern eines Kindes, das eine schwere Muskelerkrankung hat, die mit herkömmlicher Behandlung nicht heilbar ist. Die Eltern wünschten eine alternative Behandlungsmethode zu insgesamt EUR 5.000.-, die die beklagte Kasse aber mehrfach ablehnte. Hiergegen wandten sich die Eltern letztinstanzlich an das Bundesverfassungsgericht, welches ihnen Recht gab.

Das Bundesverfassungsgericht äußerte, dass die Kassen unter näheren Voraussetzungen die Kosten übernehmen müssen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt behandele und die klassische Schulmedizin "mit ihrem Latein am Ende sei".



Bankrecht - Mehr Rechte für Kunden

Die Kommission der Europäischen Union hat vor, die Rechte der Bankkunden deutlich zu stärken, wie der EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy mitteilte.

Spätestens im Jahr 2010 sollen Maßnahmen in Kraft treten, die die Haftung der Bankinstitute bei Online- und EC-Karten-Betrug verschärfen. Zur Begründung wird ausgeführt, wenn schon die Banken, um Kosten zu sparen, auf Online-Banking verweisen, müssen sie auch die Sicherheit hierfür gewährleisten.

Welche neuen Betrugsmodelle im Jahr 2010 allerdings das "Phishing" abgelöst haben werden, bleibt abzuwarten.



Wirtschaft - Fünf-Jahres-Hoch

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft ist so gut wie seit 2000 nicht mehr. Der Ifo-Geschäftsklima-Index kletterte um beinahe zwei Punkte auf 99,6 Punkte. Zudem sehen Experten leichte Entspannung am Arbeitsmarkt, allerdings fehlt dem privaten Konsum noch die Stärke.



Zu guter Letzt - nur Positives

Wie angekündigt, hat das Team von RECHTLEGAL sich bemüht, in diesen letzten newsticker des Jahres 2006 nur positive Nachrichten aufzunehmen.

Deshalb berichten wir nicht über den Wegfall der Eigenheimzulage, die Streichung der Steuerfreiheit für Abfindungen, den Wegfall der Ich-AG, die Verkürzung des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitnehmer, die Erhöhung der Bußgelder im Straßenverkehr, die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, die nochmalige Verlängerung der Telefonüberwachung und insbesondere nicht über den Wegfall des Zeugnis-Verweigerungsrechts für Verlobte.

Wir wünschen unseren Lesern einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2006.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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