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Versicherungsschutz bei fehlendem Rauchmelder?

(openPR) 13.06.2013. Als Lebensretter bei Wohnungsbränden haben sich Rauchmelder bewährt. Deshalb besteht die Rauchmelder-Pflicht für Privathaushalte bereits in 12 Bundesländern. Die Übrigen bereiten ein entsprechendes Gesetz vor. Generell besteht die Pflicht für Neubauten. Für Altbauten gibt es festgelegte Übergangsfristen. Aber in einzelnen Bundesländern besteht die Pflicht für Altbauten bereits jetzt schon. Bei dem Verbraucherverein GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) können die Regelungen abgerufen werden.

Wenn eine Pflicht besteht, stellt sich die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz für das Gebäude und dem Hausrat aussieht, wenn keine Rauchmelder installiert sind? „Sollte trotz Gesetz keine ausreichenden und passenden Rauchmelder installiert worden sein, könnten die Versicherer im Schadensfall ihre Leistungen drastisch kürzen oder den Schadensersatz komplett verweigern“, warnt Jürgen Buck Vorstand der GVI. Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten, erläutert Jürgen Buck. Einzelne Versicherer geben Rechtsicherheit und erklären im Voraus, dass es im Brandfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes bei fehlender Installation von Rauchmelder führt. Natürlich muss das Risiko „Feuer“ überhaupt versichert sein, so Jürgen Buck.

Die GVI-Experten raten daher zu einer Überprüfung von bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Der kostenlose „Versicherungs-Check“ und weitere Informationen zum Thema Rauchmelder stehen unter der Rubrik „Gratis“ auf der Homepage www.geldundverbraucher.de zur Verfügung.

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