(openPR) 12.03.2015. Der Tag des Rauchmelders steht am Freitag, den 13. März unter dem Motto „regelmäßige Wartung von Rauchmeldern“. Die Verpflichtung über die Wartung der installierten Rauchmelder liegt beim Mieter, Haus- oder Wohnungsbesitzer selbst. Alle wichtigen Informationen zum Rauchmelder stellt die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Dass sich Rauchmelder zwischenzeitlich als Lebensretter herausgestellt haben, ist wohl jedem bekannt. Was sich unter Umständen noch nicht herumgesprochen hat, ist, dass die Wartung der Rauchmelder in der Folge wichtig ist. „Dabei hat auch das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 18.06.2014 entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für den Einbau von speziellen Rauchmeldern in die Wohnungen von gehörlosen und hörgeschädigten Mitmenschen übernehmen müssen“, freut sich Jürgen Buck.
Generell gilt, die einwandfreie Funktion der Rauchmelder kann nur durch regelmäßige Wartung sichergestellt werden. Mindestens einmal im Jahr sollte eine Überprüfung erfolgen. Wichtig für die regelmäßige Wartung ist ein ordnungsgemäßer Nachweis über die Überprüfung, betont Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
„Nicht vorhandene oder nicht funktionierende Rauchmelder können unter Umständen im Falle eines Brandschadens den Versicherungsschutz der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gefährden“, warnt Jürgen Buck. Noch gibt es keine Kontrolle, ob Rauchmelder eingebaut wurden oder ob eine Wartung erfolgte, aber die Rauchmelderpflicht ist eine gesetzliche Bestimmung. „Eine Nichtbeachtung kann weitreichende Folgen haben“, mahnt der Experte weiter.
Alle wichtige Informationen und Hinweise zum Thema „Rauchmelder“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Rauchmelder und Versicherungsschutz“, kostenlos zur Verfügung.









