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Fahrlässige Wohnungsbrände an Weihnachten

(openPR) 12.12.2013. Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern es kommt auch zu Wohnungsbränden. Insbesondere durch brennende Kerzen auf trockenen Zweigen von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen. „Durch Fahrlässigkeit kann es in sekundenschnelle zu Schwelbränden bis hin zu lodernden Wohnungsbränden kommen“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Gefährdet ist nicht nur das Leben der Liebsten, sondern auch der Versicherungsschutz des Eigentums.

Wohl dem, der Rauchmelder in seinen Räumen installiert hat. Rauchmelder können zwar keine Brände verhindern, aber Leben retten, betont Jürgen Buck. Entsprechend abgeschlossene Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen kommen für die Schadensregulierung am Gebäude und Inventar auf. Aber Achtung! Versicherer können je nach Schwere der Fahrlässigkeit, die Leistungen kürzen. „Empfehlenswerte Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzichten jedoch bis zu einem bestimmen Betrag oder noch besser vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadens“, informiert der Fachmann. Am besten sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einem Anbieter abzuschließen, die diesen Einschluss auf Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet, führt Jürgen Buck weiter aus.

Mit welchen einfachen Maßnahmen Sie einen Brand in der Advents- und Weihnachtszeit verhindern können, finden Sie kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“. Wer seine bestehende Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf den Einschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit kostenlos überprüfen lassen will, findet das Formular „Absicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“.

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