(openPR) 16.12.2016. Noch haben nicht alle Bundesländer eine gesetzliche Regelung für den Einbau und die Nach-rüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten. In Nordrhein-Westfalen und Saarland endet die zulässige Nach-rüstpflicht für Altbauten zum 31.12.2016. In Berlin müssen in Neubauten ab 2017 Rauchmelder installiert werden, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.
In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Rauchmelder sind Lebensretter, deshalb empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der GVI, dringend eine frühzeitige und freiwillige Nachrüstung von Rauchmeldern, auch wenn noch keinen Nachrüstpflicht gilt.
Für welche Bundesländer bereits eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten besteht, welche Rauch-melder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.







