(openPR) 10.12.2015. Noch haben nicht alle Bundesländer eine gesetzliche Regelung für den Einbau und die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten. In Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen endet die zulässige Nachrüstpflicht zum 31.12.2015, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.
In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Die Termine variieren vom 31.12.2015 bis zum 31.12.2018. Rauchmelder sind Lebensretter, deshalb empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der GVI, dringend eine frühzeitige und freiwillige Nachrüstung von Rauchmeldern, auch wenn noch keine Nachrüstpflicht gilt.
Für welche Bundesländer bereits eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten besteht, welche Rauchmelder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.






