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Lebensrettende Rauchmelderpflicht und gefährdeter Versicherungsschutz

(openPR) 13.03.2014. Wohnungsbrände verursachen immense Schäden oder kosten im schlimmsten Fall das Leben. Wie vor kurzem in Mannheim, als drei kleine Kinder ums Leben kamen. Brandursache waren falsch verlegte Stromkabel. „Rauchmelder waren keine in der Wohnung installiert, die zur Lebensrettung der Kinder, die an Rauchgasvergiftung starben, hätten beitragen können“, bedauert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Rauchmelder sind Lebensretter, auch wenn sie den Ausbruch von Feuer nicht verhindern können, verschaffen sie den Bewohnern genügend Zeit, das brennende Haus zu verlassen. Speziell bei Bränden, die in den Nachtstunden ausbrechen, haben sich Rauchmelder bewährt.

„Bereits in 13 Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte. Bedauerlicherweise sind nach wie vor nicht alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet, trotz einer bestehenden Pflicht“, beanstandet Jürgen Buck.

Bei fehlenden Rauchmeldern und einer bestehenden gesetzlichen Rauchmelderpflicht stellt sich natürlich die Frage nach dem Versicherungsschutz im Brandfall. „Sollte trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht keine ausreichenden und passenden Rauchmelder installiert worden sein, könnten die Versicherer im Brandfall ihre Leistungen drastisch kürzen oder komplett verweigern“, warnt Jürgen Buck. Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten, erläutert Jürgen Buck. Einzelne Versicherer geben Rechtssicherheit und erklären im Voraus, dass es im Brandfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes bei fehlender Installation von Rauchmelder führt. Natürlich muss das Risiko „Feuer“ im Vertrag überhaupt versichert sein, so Jürgen Buck weiter.

Die GVI-Experten raten daher zu einer Überprüfung von bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Der kostenlose „Versicherungs-Check“ und weitere Informationen zum Thema Rauchmelder stehen unter der Rubrik „Gratis“ auf der Homepage www.geldundverbraucher.de zur Verfügung.

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