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Zuständigkeitsverschiebung im Gentechnikrecht schwächt Umweltschutz

29.04.200400:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit dieser Umorganisation der Zuständigkeiten im Bio- und Gentechnikrecht wird mutwillig eine bewährte Kompetenzstruktur zerschlagen

2. Juli 2003: Aus Anlass der Beratungen eines Gesetzentwurfs zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, die Berichterstatterin der Unionsfraktion für Bio- und Gentechnik, Dr. Maria Flachsbarth MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages, Ulrich Petzold MdB:



Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht führt zu einer unverantwortlichen institutionellen Schwächung des Umweltschutzes.

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 wurde die federführende Zuständigkeit für Gentechnik vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übertragen. Die Zuständigkeit für Genehmigungen nach dem Gentechnikgesetz sollen künftig nicht mehr beim Robert-Koch-Institut (RKI), sondern beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt werden. Das RKI bleibt demnach Benehmensbehörde.

Innerhalb des BMU soll die Zuständigkeit als Einvernehmensbehörde bezüglich des Genehmigungsverfahrens über die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen vom Umweltbundesamt (UBA) auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen werden.

Mit dieser Umorganisation der Zuständigkeiten im Bio- und Gentechnikrecht wird mutwillig eine bewährte Kompetenzstruktur zerschlagen. Ohne Not wird auf die seit Jahren international anerkannte Kompetenz des RKI verzichtet. Durch die zusätzliche Einbeziehung des BVL entsteht zudem zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Auch der Verzicht auf das Umweltbundesamt als Genehmigungsbehörde ist völlig unverständlich. Bei der Gentechnik treten durch die Vielzahl möglicher Anwendungen und Wirkungsbereiche von gentechnisch veränderten Organismen querschnittsartige Fragen aus allen Bereichen des Umweltschutzes auf.

Das UBA stellt seit Jahren seine Kompetenz in verschiedenen Bereichen des Umweltschutzes, wie Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkungsgefüge zwischen diesen Elementen sowie die gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes eindrucksvoll unter Beweis.

Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen sowie die Bewertung eines vernünftigen Monitorings müssen die Auswirkungen im Zuge der Herstellung, Nutzung, Entsorgung von gentechnisch veränderten Organismen auf die gesamte Umwelt und die menschliche Gesundheit, also all die Schutzgüter, die Querbezüge zum Pflanzenschutz und Biozidrecht aufweisen, herstellen. Auch hier ist das UBA zuständige Behörde. Diese Aufgaben gehen weit über die Kompetenzen des BfN, das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig ist, hinaus.

Somit stellt sich die Frage, ob mit dieser Kompetenzneugestaltung die Position der sog. Kritiker der Gen- und Biotechnologie gestärkt werden soll.

Als Geschenk zum Richtfest des UBA-Neubaus in Dessau kommt es jedenfalls unpassend.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt die Zuständigkeitsverschiebung in Übereinstimmung mit dem Votum des Bundesrates ab.

Autor(en): Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Peter Paziorek, Ulrich Petzold

 

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