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RECHTLEGAL - Newsticker 45/2005 vom 02.12.2005

02.12.200511:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - Gleichbehandlung bei Weihnachtsgeld

Obwohl aktuelle Tendenzen dahin gehen, dass Arbeitnehmer immer weniger Weihnachtsgeld erhalten, gilt auch hier grundsätzlich eine Pflicht zur Gleichbehandlung. Gewährt also der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als freiwillige Leistung Weihnachtsgeld, muss er alle seine Arbeitnehmer gleich behandeln. Er darf weder einzelne Arbeitnehmer noch Gruppen von Arbeitnehmern begünstigen oder benachteiligen, außer es liegt ein Grund für die unterschiedliche Gewährung von Weihnachtsgeld vor.



Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zum Az. 10 AZR 640/04 entschieden, dass eine Gießerei ihren Angestellten kein höheres Weihnachtsgeld als den gewerblichen Arbeitern zahlen darf, wenn dies allein in der unterschiedlichen Qualifikation der Mitarbeiter-Gruppen begründet ist.

Das Team von RECHTLEGAL meint: Der Arbeitgeber hat sich in diesem Verfahren mehr als ungeschickt verhalten. Hätte er argumentiert, er wolle die Angestellten stärker an sein Unternehmen binden, wäre dies ausreichend gewesen, ebenso die Begründung, Angestellte seien im Vergleich zu gewerblichen Arbeitern schwerer für den Betrieb des Arbeitgebers zu finden.



Arbeitsrecht - Ausschlussfristen

Der Arbeitgeber hat das Recht, sogenannte zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren. Möchte der Arbeitnehmer Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen, muss er diese innerhalb einer gewissen Frist zunächst schriftlich darlegen, sodann innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich durchsetzen.

Die Gesamtdauer beider Fristen war bislang uneinheitlich, weshalb letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht zum Az. 5 AZR 572/04 hierzu Stellung bezogen hat. Das BAG hat geurteilt, dass die Gesamtfrist mindestens drei Monate betragen muss. Unterschreitet der Arbeitgeber bei der zweistufigen Ausschlussfrist diese drei Monate, gilt die allgemeine Verjährungsfrist, die drei Jahre statt nur drei Monaten beträgt.



Arbeitsrecht - Arbeitszeugnis

Bis hin zum Bundesarbeitsgericht ging die Frage, wer auf Seiten des Arbeitgebers das Arbeitszeugnis zu unterschreiben hat.

Zum Az. 9 AZR 507/04 hat das BAG ausgeführt, dass grundsätzlich der Arbeitgeber selber das Zeugnis unterzeichnen müsse, nur in Ausnahmefällen könne er sich hierbei vertreten lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Vertreter ein ranghöherer Vorgesetzter ist, darüber hinaus dessen vorgesetzte Position aus dem Zeugnis hervorgeht.

Das Team von RECHTLEGAL merkt hierzu an, dass es immer wieder erstaunlich ist, über welche Kleinigkeiten, schließlich vergibt sich der Arbeitgeber bei der Unterschrift unter das Zeugnis nichts, bis zum höchsten deutschen Arbeitsgericht gestritten wird.



Versicherungsrecht - Kfz-Schlüssel im Briefkasten

Das OLG Celle hat zum Az. 8 U 182/04 die bereits bekannte Rechtsprechung bestätigt, wonach die allgemein übliche Praxis, den Autoschlüssel in den Briefkasten der Werkstatt zu werfen und das Auto vor der Werkstatt abzustellen, wenn für den Folgetag ein Reparaturtermin vereinbart ist, grob fahrlässig ist.

Dies hat zur Konsequenz, dass der sich so verhaltende Kfz-Halter im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs keinen Versicherungsschutz genießt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Briefkasten der Werkstatt entweder nicht einsehbar oder durch technische Einrichtungen besonders gesichert ist.



Österreich - Lichtpflicht seit Mitte November

Auch in Österreich müssen Autofahrer seit kurzem tagsüber Licht einschalten, die entsprechende Verordnung ist am 15.11.2005 dort in Kraft getreten. Bis April 2006 gilt noch eine "Schonfrist", danach kostet ein Verstoß EUR 15.-.



Steuerrecht - Zweitwohnsteuer für Ehepaare gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Az. 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 entschieden, dass die Kommunen keine Zweitwohnungs-Steuer von Verheirateten fordern dürfen, wenn einer von beiden einzig aus beruflichen Gründen zusätzlich zur Ehewohnung noch eine Zweitwohnung mietet. Dies sei ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Ehe.

Wirtschaftlich ist diese Entscheidung erheblich, da Fachkreise davon ausgehen, dass die Kommunen künftig knapp EUR 15 Mio. Einnahmen weniger erzielen werden als bisher.



Schufa-Auskunft via Internet

Seit neuestem können Interessierte Eigenauskünfte bei der Schufa über das Internet erfragen. Sinkende Kosten für die Anfragenden sind hiermit im großen und ganzen nicht verbunden. Auch eine größere Zeitersparnis vermag das Team von RECHTLEGAL nicht zu erkennen.

Verbraucherschützer sehen demgegenüber bereits erste Kritikpunkte, im wesentlichen durch allgemeine Unsicherheiten im Internet.



Zu guter Letzt - Internet-Handel steigt

Deutschland steuert zum Jahresende auf einen Umsatzrekord im Bereich des Online-Shopping zu. Die Internet-Händler setzen in diesem Jahr geschätzt mehr als EUR 6 Mrd. um, so der Bundesverband Deutscher Einzelhandel, fast 25 % mehr als im Jahr 2004. Die Zahl der Online-Käufer hat sich im Vergleich zu 2000 verfünffacht.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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