(openPR) Am Montag war die Hölle los!“ berichtet Rudi Lärche, Leiter des Einwohnermeldeamtes Heidelberg dem in Heidelberg erscheinenden Wochenblatt „Rhein-Neckar-Bote“. „In den 10 Jahren, in denen ich als Amtsleiter tätig bin, habe ich noch nie so einen Ansturm erlebt!“
Die Mitarbeiter haben „ohne Mittagessen“ – wie Lärche betont - bis 15 Uhr durchgearbeitet anstatt wie üblich bis 12 Uhr. Am Mittwoch danach gab’s dafür als kleine Anerkennung Mohrenköpfe vom Amtsleiter. 350 Besucher kamen morgens in das Einwohnermeldeamt, jeder zweite wollte noch einen alten Reisepass beantragen. Der ist billiger und noch 10 Jahre gültig.
Die meisten Bürgerämter hatten am Montag aufgrund des Feiertages am Dienstag praktischerweise gleich ganz geschlossen – da wurde das Bürgeramt Mitte gestürmt. Die nächsten Tage verliefen dann eher ruhig. Neue Reisepässe wurden bereits beantragt.
Der neue Pass soll das Reisen einfacher und sicherer machen, versprechen jedenfalls die Experten. Otto Schily, vom Ex-Terroristen-Anwalt zum Sicherheits-fanatischen Innenminister mutiert, verfocht am eifrigsten den neuen Reisepass: „Der wichtigste Baustein im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus!“
Der Baustein ist ein dünner Mikrochip, der in den Umschlag des neuen Passes eingearbeitet ist. Der arbeitet nach der sogenannten RFID-Technik; damit können über Funk Daten von einem Chip gelesen werden. Was künftig in Supermärkten auf Schweinhälften, Käse- und Wurstpackungen kleben und die Warenströme kontrollieren wird, soll jetzt auch bei Bürgern eines Staates angewendet werden.
Deren sogenannte biometrische Daten werden mit einem digitalen Foto gespeichert. Ab März 2007 sollen dann noch zusätzlich zwei Fingerabdrücke mit aufgenommen werden. Darauf haben sich gerade die EU-Innenminister geeinigt. Automatische Lesegeräte sollen fortan automatisch bei Grenzkontrollen Terroristen unter den Reisenden erkennen.
Doch Terroristen und andere Reisende werden gebeten, sich tunlichst nur von vorn aufnehmen zu lassen. Die Bilder müssen gleichmäßig frontal ausgeleuchtet werden, sonst hat die Bilderkennungselektronik keine Chance. Außerdem dürfen die Passinhaber nicht lächeln, das verwirrt ebenfalls die Systeme. Reisenden dürfte dies schwerer fallen als typischerweise finster dreinschauende Terroristen.
Die neuen Reisepässe sollen selbstredend fälschungssicher sein. Auch Schily hat erkannt: „Da die Fälscher in den vergangenen Jahren dazugelernt haben, ist bei den neuen Pässen die Verwendung modernster Techniken geboten.“
Doch selbst modernste Technologien sind – Hacker geplagte Software-Hersteller wissen ein Lied davon zu singen – keineswegs fälschungssicher. Die Daten sollen nach der Herstellung des Chips nicht mehr gelöscht oder geändert werden können. Auch soll ein besonderer Schutz verhindern, daß die Daten an den Grenzen von Staaten, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen, gelesen werden können.
Schon früh hat der legendäre Chaos Computer Club (CCC) eine einfache Anleitung geliefert, wie sich die biometrischen Merkmale überlisten lassen. Die Reaktion des Bundesinnenministeriums ganz im neuen vorlauten Schily-Stile: „Der Chaos Computer Club soll bei seinen Leisten bleiben und sich mit Hackern beschäftigen und nicht mit dem Thema Sicherheit!“
Zunächst stehen die Zöllner aber vor praktischen Problemen. Nach und nach erst sollen die Grenzen mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden, die die neuen Pässe erkennen können. Ein Versuch mit immerhin 10000 Menschen mit Gesichtserkennung und digitalen Fingerabdrücken offenbarte erhebliche Fehler des Systems: Die Geräte erkannten nur 69 Prozent von „Durchschnittsmenschen“ und 48 Prozent von Behinderten.
Die Technik ist vor allem für Anwendungen in großem Stil nicht ausgereift, sagen Experten wie die britische Biometrie-Expertin Angela Sasse. Andere Fachleute meinen, dass es dieser Technik nie gelingen wird, mit hinreichender Genauigkeit zu erkennen.
Vor allem dauern die Erkennungsprozesse sehr lang: Zwischen 40 Sekunden und 1 Minute und 20 Sekunden dauerte die Erkennung – reichlich lang, wenn man sich den neuen Super-Airbus A380 mit 400 bis 500 Menschen an Bord in der Abfertigungshalle vorstellt. Bis zu einem viertel der Testteilnehmer wurden fälschlicherweise zurückgewiesen – obwohl die Pässe und Bilder korrekt waren. Das Bundesinnenministerium gibt zu, daß diese Bürger immer wieder mit verschärften Kontrollen zu rechnen hätten. Vermutlich auch diejenigen, deren Chip nach einigen Jahren Defekte aufweist und bei Kontrollen nicht mehr gelesen werden kann.
Die Geräte, die dermaleinst Fingerabdrücke erkennen sollten, scheiterten meist an Narben auf der Haut.
Deutschland ist mit der Einführung des Reisepasses vorgeprescht. Die anderen EU-Länder verhalten sich abwartend.
Otto Schily warf dem Bundesdatenschutzbeauftragten Kompetenzüberschreitung vor, als der das Projekt scharf kritisierte.
Vielleicht erklärt auch ein Blick auf die Kosten das Vorpreschen: Mit 59 Euro ist der neue Reisepass deutlich teurer als der bisherige zu 23 Euro. Dabei kostet der eigentliche Chip nur fünf bis zehn Cent.
Der Heidelberger Rechtsanwalt Axel Widmaier meint denn auch, dass man zwar die Gebühr bezahlen muss, aber gleichzeitig Widerspruch einlegen solle. „Denn dabei handelt es sich um eine Gebühr für Verwaltungshandeln“, sagt Widmaier, „die Verwaltung aber hat noch nicht dargetan, dass sie in dieser Höhe notwendig ist.“ Möglicherweise handele es sich um eine „verdeckte Zusatzeinnahme des Staates“. Außerdem bestehe für den Bürger ein Zwang, er könne sich nirgendwo sonst einen Pass besorgen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hat nun auf seiner Internethomepage – www.fachanwalt-hotline.de eine Umfrage gestartet, um zu erfahren, was denn die Bürger von dem neuen Pass halten.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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