(openPR) Ein neuer Skandal in der Finanzwelt zeichnet sich immer deutlicher ab. Privatanlegern wurden von Banken sogenannte Hybridanleihen verkauft, auch wenn dieses Finanzprodukt gar nicht das war, was die Anleger eigentlich wollten. Banken drohen hier Ansprüche von Anlegern wegen Falschberatung.
Auf der Suche nach einer sicheren Anlage, die zugleich kurzfristig wieder zu verfügbarem Kapital gemacht werden kann, gerieten viele Anleger an Bankberater, die falsche Versprechungen machten.
Hybridanleihen zeichnen sich nämlich dadurch aus, dass es sich um unbefristete Anleihen handelt, die nur einseitig durch die Bank kündbar sind, d.h. erst dann fließt das Kapital an den Anleger zurück. Wann die Bank jedoch von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist völlig offen und ins Belieben der Bank gestellt. Ein Verkauf über die Börse ist zwar möglich, allerdings drohen hier saftige Kursabschläge, je nachdem, wie es um die Finanzkraft der Bank gestellt ist. Zudem ist die Hybridanleihe schlecht bzw. nicht besichert. Gerät die Bank in Schieflage, droht sogar der Totalverlust des Kapitals.
Es ist also offensichtlich, dass es sich bei einer Hybridanleihe nicht um ein Finanzprodukt handelt, dass z.B. einer Festgeldanlage mit Einlagensicherung gleichsteht. Die Risiken und die Besonderheiten dieses komplizierten Finanzprodukts wurden den Anlegern in vielen Fällen jedoch nicht richtig erklärt, sondern es wurde sogar zugesagt, dass die Rückzahlung zum ersten Kündigungstermin erfolge.
SH Rechtsanwälte berät u.a. Anleger, die ihr Geld im von der Commerzbank vertriebenen Capital Funding Trust III CK 4578 angelegt haben. Viele Anleger klagen nun und können so auf die Rückzahlung ihres gesamten Kapitals hoffen.
SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger.












