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Abgemeldetes Auto auf Privatgrundstück: Ärger droht

27.02.201316:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abgemeldetes Auto auf Privatgrundstück: Ärger droht
Blitzerblog: Portal rund ums Verkehrsrecht.
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(openPR) Wer sein abgemeldetes Auto längere Zeit auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert Ärger mit Polizei und Gemeindeverwaltung. Darauf weist der Verkehrsrechtsexperte Roland Fritzsch von blitzerblog.de hin. "Man darf auf seinem eigenen Grundstück noch lange nicht machen, was man will, so gelten insbesondere bei Altfahrzeugen diverse Vorschriften, z.B. können örtlichen Regelungen der Abfallentsorgung gelten. Solche Fahrzeuge gehören zu einem Autoverwerter."

Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar. Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.

Wer längerer Zeit und eventuell auch mehrere Autos eingezäunt abstellt, wird sich irgendwann rechtfertigen müssen, ob er sein Grundstück zur Abfallentsorgung nutzt - auch dagegen kann z.B. die Gemeinde vorgehen. Rechtsanspruch auf Abstellfläche für nicht angemeldete Fahrzeuge gibt es nicht, auch nicht für Grundstücksbesitzer. Verstöße können teuer werden: Ignoriert man freundliche oder bestimmte Hinweise, dann wird das Auto irgendwann durch die Gemeinde selbst oder durch einen beauftragten Unternehmer abgeschleppt.


Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/verkehrsstrafrecht/

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