(openPR) Regelmäßig Stürme überziehen mittlerweile zu jeder Jahreszeit unser Land, es werden Masten umgeknickt, Dächer abgedeckt oder auch Bäume entwurzelt. Auf vielen Bildern sind immer wieder beschädigte oder unter Bäumen begrabene PKW zu sehen. In welchen Fällen leistet aber die Voll- oder Teilkasko der Kraftfahrzeugversicherung für die entstandenen Schäden?
Wenn es sich um Sturmeinwirkung handelte, durch den ein Baum auf das Fahrzeug gestürzt, leistet die Teilkaskoversicherung abzüglich der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung oder die Vollkaskoversicherung. Als Sturm wird eine Luftbewegung von mindestens Stärke acht definiert. Wenn sich aus einem Baum Äste lösen, ist der Grundstückseigentümer des Baumes für den Schaden verantwortlich – aber nur wenn ihm die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachzuweisen ist. Hier kann der Halter des Fahrzeuges auf seinem Schaden sitzen bleiben. Das OLG Koblenz urteilte hierzu, dass es ein normales Risiko ist, dass Bäume bei Sturm Äste verlieren.
Informationen zur Kraftfahrzeugversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html
Hierbei ist auch anzumerken, dass die Kfz-Versicherungen nicht unbedingt leisten, wenn man bei Sturm entweder durch zu schnelles Fahren einen Unfall verursacht oder in einen bereits umgestürzten Baum fährt. Kracht während der Fahrt der Baum auf das Auto, ist der Schaden wiederum versichert.
Ist der Baum auf das Auto gestürzt, muss im Bereich von öffentlichen Straßen umgehend die Unfallstelle abgesichert werden. Die Feuerwehr und Polizei muss verständigt werden, damit der Unfall aufgenommen und der Baum beseitigt werden kann. Ist der Baum von einem privaten Grundstück auf das Auto gestürzt, so ist der Grundstücksbesitzer zu informieren. Dieser ist für die Beseitigung der Gefahrenquelle verantwortlich. Beispiel: Wenn der auf einem Privatgrundstück befindliche Baum auf einen PKW gestürzt ist, der sich auf einem nicht-öffentlichen Parkplatz befand.
In jedem Fall sollte aber die Kraftfahrzeugversicherung über den Schaden unmittelbar informiert werden, ggf. muss auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Vor Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung kann man sich bei einem Versicherungsmakler über die verschiedenen Tarife und Einschlüsse von Risiken informieren.
Bildquelle: Feuerwehr Nussdorf






