(openPR) Auch Arbeitgeber können sich im Vorfeld beraten lassen Die häufigste Ursache für gerichtliche Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers.
Denn die einseitige Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber kann durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und gerichtlicher Entscheidungen beeinflusst oder auch eingeschränkt werden.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz seine Anwendung findet, ist eine Kündigung alsbald rechtlich unwirksam, wenn diese sozial ungerechtfertigt ist, also die Ursache einer Kündigung nicht an der Person oder am Verhalten des Arbeitnehmers fest zu machen ist oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterern Beschäftigung entgegenstehen, bedingt ist.
Besonderer Kündigungsschutz
Einige klar definierte Personengruppen, wie zum Beispiel Schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer, genießen darüber hinausgehend Sonderrechte, die dringend beachtet werden müssen.
Das gleiche gilt für gesetzlich, einzelvertraglich oder tarifvertraglich vor- bzw. festgeschriebene Kündigungsfristen.
Daher ist es zu empfehlen sich als Arbeitgeber bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. Zudem kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die erforderlichen Schritte in die Wege leiten und seine Ziele bereits aussergerichtlich und im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchsetzen.
Weiter Informationen zum Thema Arbeitsrecht Hamburg (http://www.scharf-und-wolter.de/category/arbeitsrecht-fur-arbeitnehmer/) , Kündigunsschutz aber auch zu den Themen aus dem Strafrecht oder Familienrecht Hamburg (http://www.scharf-und-wolter.de/category/familienrecht/) wie zum Beispiel bei einer Scheidung, erhält man auch auf der Internetseite scharf-und-wolter.de - Anwalt Hamburg (http://www.scharf-und-wolter.de/) .













