(openPR) Essen, 19. Februar 2013. Arbeitgeber, die Freelancer in ihrem Unternehmen beschäftigen, können mit einem Dienstleistungsangebot der ETL-Fachanwälte eine eventuelle Scheinselbstständigkeit überprüfen lassen und rechtzeitig abwenden.
Es betrifft nicht nur die Freiberufler, die vielen „festen Freien“, wie sie oft in den Unternehmen genannt werden. Vor allem Arbeit- bzw. Auftraggeber laufen Gefahr in die Falle zu tappen, und zahlen bei einer Überprüfung durch den Sozialversicherungsträger sogar beide Anteile – also die Beiträge für den Arbeitgeber und für den Beschäftigten. Im schlimmsten Fall müssen sie mit einer mehrjährigen Nachzahlung und Säumniskosten in Höhe von zwölf Prozent pro Jahr rechnen. In der Regel wird ein Zeitraum von vier Jahren geprüft. Nachforderungen von Sozialbeiträgen können existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Viele der Betroffenen glauben, wenn sie zwei Auftraggeber pro Jahr vorweisen können und ein Arbeitszimmer zu Hause haben, sind sie auf der sicheren Seite. Von wegen, hat ein Freiberufler beispielsweise einen festen Arbeitsplatz bei einem Auftraggeber, ist höchste Vorsicht geboten. „Eine nachgewiesene Scheinselbstständigkeit kann im Einzelfall sogar strafrechtliche Folgen haben“, warnt Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL-Experte für Sozialrecht. „Nur eine rechtssichere Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status’ schafft Sicherheit.“
Kein großes Geheimnis, die Sozialkassen in Deutschland befinden sich in einer kritischen finanziellen Lage und so wird eine sozialrechtliche Betriebsprüfung zunehmend als lukrative Einnahmequelle gesehen. Die Statusprüfstelle richtet sich in erster Linie an geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder "Mini-GmbH", Familienangehörige, freie Mitarbeiter, Einzelunternehmer ohne Angestellte. Handelt es sich um eine Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit? Guter Rat ist nicht immer teuer, Nichthandeln kann aber teuer werden. Die Fachanwälte beraten Interessierte bundesweit, am besten vor Aufnahme einer Tätigkeit bzw. vor Beauftragung durch den Auftraggeber – aber auch im Konfliktfall.
Weitere Informationen unter: www.etl-rechtsanwaelte.de/statuspruefstelle
oder unter der kostenlosen Hotline 0800 7 77 51 11. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch erfolgen oder per E-Mail: ![]()













