openPR Recherche & Suche
Presseinformation

GEZ : Widerstand gegen TV-Zwangsgebühr

© Marek Gottschalk - Fotolia.com
© Marek Gottschalk - Fotolia.com

(openPR) Die Änderung der Gebühren für die Rundfunkanstalten (GEZ)haben zu einer weiten Protestwelle geführt. Vereinzelt wird sogar davon geredet, die Entrichtung der Monatsbeiträge zu boykottieren. Wie stellt sich die jetzige Situation zu den Rundfunkgebühren dar? Sollen Unternehmer sich zu einer Interessen



Durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde die Entrichtung der Gebühren für Radio und Fernsehen zum 1. Januar 2013 neu geregelt. Die Gebühren unterscheiden dabei zwischen dem privaten und dem nicht privaten Bereich.

Für den nicht privaten Bereich (Unternehmen) setzt sich die Höhe der Gebühren aus mehreren Komponenten zusammen, nämlich

- Anzahl der Betriebsstätten

- Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte

- Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

Bei der besonderen Unternehmensgruppe der Hotel-, Gästezimmer und Ferienwohnungen gibt es noch eine Sonderregelung. Hier fließen in die Berechnung auch noch die Anzahl der Zimmer/Ferienwohnungen pro Betriebsstätte ein.

Die neue Regelung orientiert sich daher lediglich an den vorerwähnten Kriterien. Es wird nicht mehr danach gefragt, ob es in dem Betriebsstätten überhaupt Radios oder Fernseher gibt. Es wird auch nicht danach gefragt, wie viele Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind und es wird auch nicht danach gefragt, ob die jeweiligen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Funktion überhaupt Radio oder Fernsehen schauen können. Die neue Regelung führt dazu, dass Betriebe die GEZ Gebühren zahlen müssen, obwohl aufgrund der gefahrgeneigten Arbeit das Hören von Radiosendern oder das Schauen von Fernsehstücken sich aufgrund der hohen Unfallgefahr von selbst verbietet.

So fließen in die neue Berechnung z.B. auch Mitarbeiter des produzierenden Gewerbes ein, die während der Arbeitszeit keinerlei Zugang zu Rundfunkgeräten haben dürfen. Besteht ein Unternehmen z.B. aus 60 Mitarbeitern, von denen 10 in der Verwaltung sind, 50 jedoch an hochsensiblen CNC-Fräsen oder an Lackiermaschinen stehen, können diese 50 Mitarbeiter aufgrund der Arbeitssituation kein Radio hören, geschweige denn Fernsehen schauen. Gleichwohl soll nach der Neuregelung das Unternehmen für diese 50 Mitarbeiter ebenfalls Beiträge entrichten.

Weitere Ungerechtigkeiten bestehen z.B. auch für den Automobilhandel. Hat ein Automobilhändler Fahrzeuge angekauft, um diese weiter zu verkaufen, handelt es sich um Fahrzeuge, die im Eigentum des Unternehmens stehen und daher voraussichtlich als Firmenfahrzeuge zu klassifizieren sind. Auch wenn diese Fahrzeuge vollkommen unbenutzt dastehen und auf einen Käufer warten, besteht die Gefahr, dass hier Beiträge entrichtet werden müssen. Selbst bei einem kleineren Händler, der lediglich 200 Autos im Angebot hat, würde sich dementsprechend schon der Monatsbeitrag auf 1200 €, d.h. im Jahr auf 14.400 € belaufen.

Betreibt ein Unternehmer ein kleineres Hotel mit lediglich 30 Zimmern, hat aber nur eine Auslastung von 50 %, muss er auch für die nicht genutzten Zimmer Beiträge entrichten. Bei 15 Zimmern beläuft sich dieses im Monat auf 90 €, d.h. im Jahr auf 1080 €, für Zimmer, die keinerlei Ertrag bringen.

Die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte soll selbst dann maßgeblich sein, wenn ein Unternehmen aufgrund des Direktionsrechtes es untersagt hat, dass Mitarbeiter in dem Unternehmen Radio hören dürfen. Vollkommen unabhängig davon, ob ein Empfang von Rundfunksendungen durch den Arbeitgeber gestattet wird, soll das Unternehmen für die Rundfunkgebühren einzustehen haben.

Diese Regelungen haben erhebliche Proteste ausgelöst. Auf Seiten der Städte und Gemeinden führen diese Regelung dazu, dass pro Jahr teilweise deutliche Erhöhungen im fünfstelligen Bereich zu befürchten sind. Wenngleich auch die Rundfunkanstalten hinsichtlich der Kommunen Gesprächsbereitschaft angekündigt haben, so trifft dieses nur auf die Kommunen zu, jedoch nicht auf die große Anzahl der Selbständigen.

Im Rahmen eines Gutachtens wurde bereits festgehalten, dass die Neuregelungen über die Rundfunkgebühren verfassungswidrig seien. Dem Gesetz wird vorgeworfen, dass es die Grundsätze der Gleichberechtigung verletze. Weiter wird vorgeworfen, dass diese gesetzlichen Regelungen überhaupt nicht von den Ländern hätten erlassen werden dürfen, weil es den Ländern insoweit an der Gesetzgebungskompetenz fehle.

Gegen die Neuregelungen wurden bereits erste Klageverfahren eingeleitet. So wird von der Drogeriemarktkette Rossmann angegeben, dass diese pro Jahr mit einem Betrag von über 200.000 € belastet werde. Hier sei bereits ein Klageverfahren eingereicht worden.

Die Proteste gegen die Neuregelung der Rundfunkgebühren sind so groß, dass mit weitergehenden Klagen gegen die Gebührenhöhe zu rechnen ist. Für Unternehmen geht es dabei auch um hohe Beträge. Die Gebühren werden nicht nur einmalig erhoben, sondern laufen auch in den nächsten Jahren weiter. Selbst wenn ein Unternehmen lediglich mit einer Gebührenerhöhung von "nur" 400 € im Monat zu rechnen hätte, wäre das nach Ablauf von 5 Jahren bereits eine Summe von 24.000 €. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kosten für ein Verfahren gegen die Rundfunkgebühr nur einen Bruchteil dieser Gesamtsumme ausmachen, können wir eine steigende Tendenz der Unternehmen feststellen, sich gegen die Gebührenerhebung zu wehren.

In Unternehmen besteht daher der Wunsch, dass im Rahmen einer Interessengemeinschaft eine Koordination der Unternehmensinteressen erfolgt. Gern können Sie dazu mit uns Kontakt aufnehmen. www.tv-zwangsgebuehr.de/die-interessengemeinschaft/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 699097
 145

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „GEZ : Widerstand gegen TV-Zwangsgebühr“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MAACK, Rechtsanwälte

Bild: Dispozinsen: Zinshöhe oft unzulässig
Dispozinsen: Zinshöhe oft unzulässig
Für Überziehungskredite werden oft hohe Zinsen verlangt. MAACK Rechtsanwälte zeigen auf, wann Zinsklauseln unwirksam sind. Das Bankrecht gibt Kunden die Möglichkeit Geld zurückzufordern. Bankkunden können von ihrem Kreditinstitut Zinsen zurückverlangen. In einigen Vertragsklauseln ist aufgenommen, dass die Bank die Höhe der Zinsen anpassen darf. Gegen eine grundsätzliche Regel, dass Zinsen im Laufe der Zeit angepasst werden können, ist nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn diese Anpassung in das freie Ermessen des Kreditin…
Bild: Telewatt - Pleite: Gericht verurteilt Bank zum SchadensersatzBild: Telewatt - Pleite: Gericht verurteilt Bank zum Schadensersatz
Telewatt - Pleite: Gericht verurteilt Bank zum Schadensersatz
Ein Urteil des Landgerichts Chemnitz, das von MAACK Rechtsanwälten erstritten wurde, macht Anlegern der insolventen "Telewatt AG" Hoffnung. Sowohl die finanzierende Bank, als auch die Anlageberaterin wurden in erster Instanz zum Schadensersatz verurteilt. Ein Anleger aus Sachsen wurde Anfang 2001 unaufgefordert von einer Anlageberaterin kontaktiert. Unter dem Vorwand Steuern sparen zu können, wurde dem Interessenten eine Kapitalanlage bei der "Telewatt AG" vorgeschlagen. Unter dem Hinweis, dass es sich um eine Immobilienangelegenheit handele…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Computermagazin CHIP vergibt Negativpreis an Gebühreneinzugszentrale - TV-Gebühren für Handy und Internet: Die „Bremse des Jahres“ geht an die GEZBild: Computermagazin CHIP vergibt Negativpreis an Gebühreneinzugszentrale - TV-Gebühren für Handy und Internet: Die „Bremse des Jahres“ geht an die GEZ
Computermagazin CHIP vergibt Negativpreis an Gebühreneinzugszentrale - TV-Gebühren für Handy und Internet: Die „Bremse des Jahres“ geht an die GEZ
… Denkzettel an Unternehmen oder Institutionen, die den Fortschritt in der digitalen Welt blockieren. 2006 geht die Negativ-Auszeichnung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Die Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten will ab dem kommenden Jahr für jedes internet-fähige Gerät TV-Gebühren kassieren. Die meisten Handys sind, …
Bild: Schon GEZahlt?Bild: Schon GEZahlt?
Schon GEZahlt?
… den 15.07.2015, 16:00 Uhr Das Thema Rundfunkgebühren ist ein Dauerbrenner und es gibt immer wieder ungeklärte Fragen dazu. Landesweit stößt die GEZ-Reform immer noch auf Widerstand. Initiativen sammeln unzählige Unterschriften gegen die Regelung, die 2013 in Kraft trat. Warum muss jeder Haushalt die Zwangsabgabe leisten, auch wenn er weder Fernseher …
Wenn Ärzte Volksmusik schauen und Morphium spritzen – Oliver Kalkofe rebelliert gegen die GEZ
Wenn Ärzte Volksmusik schauen und Morphium spritzen – Oliver Kalkofe rebelliert gegen die GEZ
… unter einem der absurdesten und ungerechtesten Abrechnungsverfahren der Welt zu leiden haben! Warum probt das Volk eigentlich hier nicht mal den offenen Widerstand?“ Dass die Wogen der Erregung bisher noch nicht so hoch schwappen, kann sich Michael Müller, Wirtschaftssenator im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de …
Bild: VLM warnt: GEZ-Reform bringt mehr BürokratieBild: VLM warnt: GEZ-Reform bringt mehr Bürokratie
VLM warnt: GEZ-Reform bringt mehr Bürokratie
… Herzner-Tomei (Ingolstadt) kritisiert inakzeptable Kostensteigerungen für mittelständische Unternehmen und Hotels MÜNCHEN/INGOLSTADT (02.05.11) – Die 2013 geplante Reform der Rundfunkbeiträge (GEZ-Gebühren) baut weitere bürokratische Hürden und Kosten für den Mittelstand auf. „Die Betriebsstättenabgabe führt zu inakzeptablen Kostensteigerungen für Hotels und …
AbGEZockt - Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber
AbGEZockt - Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber
AbGEZockt Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber GEZ-Fahnder schleichen in Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Diese gebrechlichen Senioren bekommen kurz darauf Zahlungsaufforderungen – rückwirkend für mehrere Jahre. Die Gebühren-Sheriffs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spekulieren …
Bild: Keine GEZ-Steuer für das StaatsfernsehenBild: Keine GEZ-Steuer für das Staatsfernsehen
Keine GEZ-Steuer für das Staatsfernsehen
23. Januar 2013. Der Widerstand gegen die GEZ-Zwangsgebühr hat eine politische Dimension, finanziert der Bürger damit doch auch Propaganda und Meinungsmanipulation. „Das ist ungefähr das gleiche, als wenn der Bürger mit seinen Steuergeldern linke Blätter wie „Das Neue Deutschland“ oder die „Junge Welt“ subventioniert, obwohl er mit den Inhalten dieser …
Bild: Stiftung Medienopfer kämpft gegen die neue GEZ – Zwangsgebühr und kündigt Verfassungsbeschwerde anBild: Stiftung Medienopfer kämpft gegen die neue GEZ – Zwangsgebühr und kündigt Verfassungsbeschwerde an
Stiftung Medienopfer kämpft gegen die neue GEZ – Zwangsgebühr und kündigt Verfassungsbeschwerde an
… das die Öffentlich Rechtlichen ihrer „neutralen“ Informationspflicht nicht mehr nachkommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen die Verfassung verstoßen könnte. Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. …
Kosten für TV-Empfang senken
Kosten für TV-Empfang senken
… auch eine kleine Zimmerantenne. Die Kosten: Ab 50 Euro für einen Receiver sowie rund zehn bis 40 Euro für die Zimmerantenne und jeden Monat rund 17 Euro GEZ-Gebühren. Nachteil: Im Vergleich zu Kabel oder Sat-Empfang ist die Programmauswahl eher eingeschränkt. Nur geringfügig höher sind die Kosten für Sat-Empfang. Ab rund 100 Euro bekommt man eine Sat-Schüssel …
Bild: Das Ende der GEZ ? ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?Bild: Das Ende der GEZ ? ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
Das Ende der GEZ ? ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
… Rundfunkbeitrag sei möglicher Weise verfassungswidrig, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®), der ein Aktionsbündnis gegen die "GEZ-Zwangsgebühr" gegründet hat. Der ab 1. Januar 2013 verbindliche Rundfunkbeitrag, der für jeden Haushalt verpflichtend gilt, ist eventuell verfassungswidrig. Das sagen zwei der renommiertesten …
Bild: Die neue GEZ: Rechte wie die Polizei, auskunftsfreudig wie die CIABild: Die neue GEZ: Rechte wie die Polizei, auskunftsfreudig wie die CIA
Die neue GEZ: Rechte wie die Polizei, auskunftsfreudig wie die CIA
Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" besitzt Durchgriffsrechte, die sonst dem Staat oder der Polizei vorbehalten sind. Über die GEZ habe man sich geärgert, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ). Über den Rundfunkbeitrag seien viele entsetzt. Zu vieles an diesem Beitrag ist unstimmig, verfassungsrechtlich bedenklich …
Sie lesen gerade: GEZ : Widerstand gegen TV-Zwangsgebühr