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Verbraucherschutz im Finanzmarkt: Rückblick 2012 und ein Ausblick auf 2013

(openPR) Das Jahr 2012 wurde durch viele Ereignisse geprägt, die nicht immer so amüsant waren wie der auslaufende Maya Kalender und die damit verbundene Weltuntergangstheorie.
Die Wirtschaftslage im Euroraum lässt derzeit keine Prognosen für Jahrhunderte im Voraus zu. Noch nicht einmal Vorhersagen für Jahrzehnte sind möglich. Ein Beispiel dafür ist der im ersten Quartal 2012 beschlossene Schuldenschnitt Griechenlands. Damit wurde mit der vermeintlich sicheren Anlagebastion der Staatsanleihen im Euro-Raum gebrochen.
Am 8. November 2012 beschloss der Deutsche Bundestag, verpackt in einem Gesetz für Überweisungen und Lastschriften im Euro-Zahlungsverkehrsraum, eine grundlegende Änderung bei Lebensversicherungen. Seit 2008 müssen Lebensversicherer 50% der Bewertungsreserven an die Versicherten ausschütten. Sicherlich ist dies eine umstrittene Regelung, da Bewertungsreserven reine Buchüberschüsse sind, die erst am Markt realisiert werden müssen. Der neue Gesetzesentwurf lässt in einer intransparenten Weise den Versicherungsunternehmen einen sehr großen Auslegungsspielraum, in wie weit sie nun die Versicherten an diesen Reserven teilhaben lassen. Diese einseitige Reaktion auf die Finanzmarktkrise zu Lasten der Versicherten sah auch der Deutsche Bundesrat und hat am 14. Dezember mit Anrufung des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten dieses Gesetztes - geplant war der 21. Dezember 2012 - vorerst gestoppt.
Das Jahr 2013 wird nach dem turbulenten Jahr 2012 nicht unbedingt ein freundlicheres Jahr für Anleger, jedoch werden ihre Rechte durch zwei neue Anlegerschutzgesetze stärker geschützt. Ab dem 1. Januar 2013 gilt die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV). Um die Tragweite dieser Verordnung zu erkennen, muss man wissen, dass es in Deutschland zwei Kategorien von legaler Finanzberatung / -vermittlung gibt. Zum einen die sogenannten Finanzdienstleistungsinstitute (Vermögensverwalter) und Kreditinstitute (Banken) sowie zusätzlich die gewerblichen Vermittler. Die Institute unterliegen starken Auflagen bezüglich ihres Eigenkapitals, der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und werden kontinuierlich durch die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Die zweite Kategorie, die gewerblichen Vermittler, unterliegen der Gewerbeordnung. Bis 2013 wurden diese bei Antragstellung lediglich auf ihre finanziellen Verhältnisse und eventuelle Straftaten überprüft: die sogenannte „Zuverlässigkeit“. Eine fachliche Eignung in Form einer qualifizierten Berufsausbildung musste nicht vorhanden sein. Ab dem 1. Januar 2013 müssen diese nun neben der notwendigen Zuverlässigkeit eine fachliche Eignung besitzen. Die FinVermV gibt jetzt auch vor, welche Details in einem Beratungsgespräch verpflichtend vom Vermittler abgefragt werden müssen um auf deren Grundlage eine anlegergerechte Anlageempfehlung aussprechen zu können. Dazu gehört neben den Vermögenswerten und den Kenntnissen von Finanzinstrumenten auch die familiäre Situation. In einer Ehe ohne Gütertrennung kann und darf ein Ehepartner allein keine Anlageentscheidung über das gemeinsame Vermögen treffen. Beide Ehepartner müssen gemeinsam bei dem Beratungsgespräch anwesend sein. Die Empfehlung des Beraters muss auf den Angaben des Ehepartners mit den geringsten Erfahrungen und der geringsten Risikoneigung basieren. Ein Beratungsgespräch im Sinne der Anleger und des Gesetzgebers wird sicherlich zwischen einer und zwei Stunden dauern.

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben für gewerbliche Finanzanlagenvermittler ab Januar nahezu das Niveau der Kredit- / Finanzdienstleistungsinstitute erreichen müssen sich Anleger immer noch kritisch mit der Beratung auseinandersetzen! Zum einen sind viele Berater noch unvorbereitet und noch nicht in der Lage eine anlegergerechte Beratung durchzuführen. Zum anderen dürfen gewerbliche Finanzberater nur zu bestimmten Finanzinstrumenten beraten. Eine allumfängliche Beratung, z.B. bezüglich Aktien, Anleihen oder Zertifikate, ist nicht zulässig. Der daraus resultierende Fokus auf die erlaubten Finanzanlagen führt oftmals zu einer Schieflage in der Beratung. Viele Finanzanlagenvermittler vermitteln nur sogenannte Genussrechte, nachrangige Darlehen oder geschlossene Beteiligungen. Diese Anlagen aus dem grauen Kapitalmarkt liegen alle in der höchsten Risikoklasse und unterliegen alle einem Totalverlustrisiko. Solche Produkte sollten im Rahmen der Vermögensplanung nur einen Teil der Finanzanlagen darstellen. Die Gewichtung muss sich nach der Situation des Anlegers richten, risikoreiche Anlagen sollte aber nicht mehr als 30% des Gesamtvermögens ausmachen.
Um den in der Vergangenheit zum Teil erheblichen Verlusten im Bereich des grauen Kapitalmarktes Einhalt zu gebieten, hat das Bundeskabinett am 12. Dezember 2012 das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) beschlossen. Dieses zweite neue Anlegerschutzgesetz dient - neben der Umsetzung europäischen Rechts für alternative Investmentfonds - der Regulierung geschlossener Beteiligungen. Eine Umsetzung muss aufgrund europäischer Richtlinien bis zum 22. Juli 2013 erfolgen. Das KAGB soll durch die Regulierung der Verwalter von geschlossenen Beteiligungen mehr Transparenz und fachliche Kompetenz bringen. Letztendlich bleiben aber die Anlegergelder immer noch kein Sondervermögen auf dem Niveau von Investmentfonds oder eines eigenen Wertpapierdepots. Die Investments bleiben unternehmerische Beteiligungen, die im Fall einer Insolvenz vollständig in die Insolvenzmasse des Unternehmens aufgehen. In der Vergangenheit gingen hier die Anleger als Gläubiger zweiter Klasse oftmals leer aus! Das KAGB ist aber sicherlich ein erster Schritt in Richtung eines geregelten grauen Kapitalmarktes.
Ende Dezember stellte die Bundestagsfraktion der Grünen eine Studie des Bamberger Finanzwirtschaftsexperten Prof. Dr. Oehler zur Lage der Finanzberatung vor. Erhebliche Verluste im Bereich Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wurden prognostiziert. Die Studie erweckt den Anschein, Berater und Versicherungskonzerne würden sich auf Kosten der Versicherten bereichern. Diese Studie ist stark umstritten, da sie zu einem großen Teil auf nichtrepräsentativen Zahlen aufgebaut sein soll. Der Gesamtverband der deutschen Versicherung (GDV) verkündet: „Zahlen zu Verlusten mit Lebensversicherungen sind falsch“. Schon 2011 veröffentlichte Prof. Dr. Oehler diese Zahlen und habe einräumen müssen, dass die verwendeten Daten nicht repräsentativ seien. Sowohl Lobby- als auch Verbraucherschutzverbände oder Parteien knapp vor einer Bundestagswahl haben eigene Interessen, die sich oftmals in Studien widerspiegeln. Sicherlich liegt zwischen diesen Meinungen die tatsächliche Wahrheit. Zurückkommend auf den eingangs angesprochenen Maya Kalender, den mutige Prognosen über Zeiträumen von Jahrhunderten und der derzeit ungewissen Marktsituation, gibt es derzeit sicherlich eine gültige Erkenntnis: binde dein Kapital nicht über Jahrzehnte! Das bedeutet für anstehende Entscheidungen bei Kapitalanlagen: keine Verträge mit Verpflichtungen über 10 Jahre und mindestens 50% des Vermögens immer in liquiden, d.h. in schnell und ohne große Verluste veräußerbaren Zielinvestments halten. An dieser Stelle muss man der Theorie der Studie von Prof. Dr. Oehler folgen: fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind derzeit, vor allem wenn man sich die schnell veränderlichen gesetzlichen Regelungen anschaut, keine geeignete Variante als Finanzanlage.
Vielmehr muss man seine eigene Risikobereitschaft in Abhängigkeit der persönlichen Lebenssituation überdenken. Die offizielle Inflationsrate lag 2012 bei knapp 2%, dem gegenüber steht derzeit ein 6-jähriger Bundesschatzbrief mit einer Rendite von 0,53% pro Jahr. Eine „sichere“ Anlage in Bundesschatzbriefe erzeugt schon einen inflationsbedingten Kaufkraftverlust von 1.5% pro Jahr. Falls es die eigene Zukunftsplanung und finanzielle Situation ermöglicht, können ggf. bis zu 20% des Vermögens in liquide Finanzinstrumenten mit hoher Risikoklasse investiert werden, um nicht nur den Inflationsverlust von 2% auszugleichen, sondern auch Chancen auf Vermögenszuwachs zu haben. Doch dabei muss immer bedacht werden: Keine Rendite ohne Risiko!

Die E2C Vermögensverwaltung GmbH in Kiel-Altenholz bietet als vermögensverwaltendes Haftungsdach für Kunden und Vermittler breit gestreute Strategien an. Die E2C bietet Anlagen von Risikoklasse 2 bis 5, von aktiv verwalteten Sparplänen ab 100 EUR bis zu Portfoliostrategien im Fremdwährungshandel (FOREX oder auch FX), diversifizierte Aktienstrategien in Hersteller von Luxusgütern oder Unternehmen, welche sich durch besonders umweltbewusstes Handeln auszeichnen. Ausgewählte geschlossene Beteiligungen runden das Produktportfolio der E2C ab.
Das Portfoliomanagement ist für jeden Kunden einfach und nachvollziehbar. Ein Top-Down-Ansatz, vergleichbar einer Vogelperspektive auf die Märkte, führt mittels technischen und diskreditionären Marktanalysen zu einer Auswahl von Wertpapieren, wobei grundsätzlich der Ansatz möglichst breiter Diversifikation und Optimierung nach Markowitz berücksichtigt wird. Das Portfolio wird anschließend mittels selektierten Aktien, Anleihen und Exchange Traded Funds [ETF’s] strukturiert. Vor allem ETF´s ermöglichen eine kostengünstige Investition in die Zielregionen und die Zielmärkte.
Neben der Produktpalette, die eine vollständige Risikostreuung der Kundenvermögen ermöglicht, übernimmt die E2C auch die vollständige Haftung in Bezug auf Produktprüfung und Aktualität der Beratungsdokumentation.
Eine Partnerschaft mit der E2C setzt einen Anlageberater in die positive Situation, dass er sich nur auf das Wesentliche zu konzentrieren braucht: Kunden beraten und die bestmöglichen Anlagestrategien für diese zu erarbeiten. Die E2C Vermögensverwaltung GmbH ist ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut gem. §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a, 2 und 3 KWG [Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung].

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